Rechtslexikon: Bauleitplan

Oberbegriff für Bebauungsplan und Flächennutzungsplan. Die Bauleitplanung soll die städtebauliche und sonstige Entwicklung nach den Maßgaben des Baugesetzbuches (BauGB) ordnen.

Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Bauleitplan

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Erbe, erster Ordnung  •Kreis (Landkreis)  •Gefälligkeitsvertrag  •Gemeingefährliches Mittel  •Volenti non fit iniuria  •Aristokratie  •Aliud  •De lege ferenda  •Haager Landkriegsordnung (HLKO)  •Titelergänzende Klausel 
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