Rechtslexikon: Wegfall der Geschäftsgrundlage (WGG)
Das bis dato geltende Richterrecht wurde durch die Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 in das BGB mit aufgenommen. Der Wegfall der Geschäftsgrundlage führt nunmehr zu einer Vertragsanpassung oder einem Rücktrittsrecht.
Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Wegfall der Geschäftsgrundlage (WGG)