Rechtslexikon: Befriedigung des Geschlechtstriebs
Wenn der Tötungsakt selbst den Geschlechtstrieb des Täters befriedigt oder wenn der Tod des Opfers als Folge der Befriedigung des Geschlechtstriebs in Kauf genommen wird. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn bei einer schweren Vergewaltigung das Opfer an den Folgen stirbt. Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs handelt auch derjenige, wer einen anderen Menschen tötet, um sich daraufhin an der Leiche zu vergehen. Es handelt sich hierbei um ein subjektives Mordmerkmal, d.h. es ist auf den Täter bezogen und charakterisieren seine Einstellung zur Tat.
Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Befriedigung des Geschlechtstriebs
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