Rechtslexikon: Wohnungseinbruchsdiebstahl

Ein Diebstahl in eine Wohnung wird nach § 244 I Nr. 3 StGB mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und drei Jahren bestraft. Es handelt sich hierbei um einen qualifizierten Tatbestand, der Versuch ist nach Abs. 2 strafbar.

Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Wohnungseinbruchsdiebstahl

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