Rechtslexikon: Abdingbar

Gesetzliche Normen, welche die Parteien durch gemeinsame Vereinbarungen und Verträge ändern oder ganz ausschließen. Man spricht auch von disponiblem Recht oder Vertragsfreiheit. Unabdingbar sind zwingende Vorschriften. Von ihnen kann selbst durch Parteivereinbarung nicht abgewichen werden. Gewisse Formvorschriften aus dem Sachenrecht fallen z.B. hierunter.

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