Rechtslexikon: Affektionsinteresse

Liebhaberinteresse, welches auf Erinnerungen und Gefühlen beruht und nur für die jeweilige Person einen Wert darstellt. Z.B. eine alte Puppe, für die ein Sammler hohe Summen bereitstellen würde oder ein Erinnerungsfoto. Im Schadensersatzrecht zählt dieses Interesse nicht zu dem Schadensbegriff und wird daher auch nicht ersetzt.

Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Affektionsinteresse

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Erfüllungshalber  •Zivilrecht  •Unterstufe (Untere Landesverwaltung)  •Beschluss  •Staatsangehörigkeit (Staatsbürgerschaft)  •Hauptleistungspflicht  •Gewerbsmäßiger Diebstahl  •Kaufmännisches Bestätigungsschreiben  •Registerzeichen  •Sukzessive Beihilfe 
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