Rechtslexikon: Eigenbedarf

Ein gesetzlicher Kündigungsgrund. Eigenbedarf liegt dann vor, wenn der Vermieter die Wohnung oder das Haus für sich, die zu seinem Hausstand gehörenden Personen oder seine Familienangehörige nutzen will.

Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Eigenbedarf

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Inhaltsirrtum  •Genfer Konventionen  •Geldstrafe  •Gegenseitiger Vertrag  •Annahme  •Wahlbezirk  •Syndikus  •Indexmietvertrag  •Gestaltungsrecht  •Abdingbar 
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