Rechtslexikon: Eigenbesitz

Der wie ein Eigentümer die Sache als eigene besitzen will, z.B. der Dieb, hat Eigenbesitz, § 872 BGB. Im Gegensatz zum Fremdbesitz.

Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Eigenbesitz

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Lucrum ex negotio cum re  •Motivirrtum  •Kreistag  •Liegenschaft  •Bayerische Oberste Landgericht  •Grundschuld  •Urheber  •Technische Anweisung (TA)  •Gewohnheitsrecht  •Gemeinde 
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