Rechtslexikon: Agio

Aufgeld. Es bezeichnet den Aufschlag zwischen dem Nennwert eines Wertpapiers und Ausgabebetrag. Liegt der Ausgabebetrag höher als der Nennwert, spricht man von Agio, liegt er tiefer von Disagio. In der Praxis ist das Aufgeld bei Aktien häufig der Fall. Die Aktie wird zu einem höheren Preis gekauft, als ihr eigentlicher Nennwert beträgt, also ihrem Anteil am Grundkapital entspricht, sog. Über-pari-Emission.

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