Rechtslexikon: Einwilligung

Die Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft. Die Einwilligung muss im voraus erteilt worden sein, vgl. § 183 BGB.

Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Einwilligung

Anwaltsuchservice bei Finanztip.de
  Keine Haftung für Richtigkeit und Aktualität
Pfändung  •Widerspruch (ZivR)  •Orderpapiere  •Baubetreungsvertrag  •Mahnbescheid  •Ermöglichungsabsicht  •Abgeltungsklausel  •Heranwachsender (StrafR)  •Nullum crimen sine lege  •Strafvollzug 
Finanztipps