Rechtslexikon: Akkusationsprinzip

Es ist in § 151 der Strafprozessordnung (StPO) normiert. Das Akkusationsprinzip besagt, dass ohne vorherige Anklage eine gerichtliche Untersuchung nicht stattfinden kann und darf. Kurz gefasst

Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Akkusationsprinzip

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