Rechtslexikon: Akte

Die Bezeichnung für die Zusammenfassung von offiziellen Schriftstück eines Gerichts oder einer Behörde. Sie betrifft eine bestimmte Angelegenheit und enthält zur besseren Unterscheidung ihr eigenes Aktenzeichen, bzw. Registerzeichen. Je nach dem Inhalt wird die jeweilige Akte noch in Einzel-, Haupt- oder Archivakte unterteilt.

Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Akte

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