Rechtslexikon: Fahrnis

Hierunter versteht man im Sachenrecht eine bewegliche Sache, wie ein Buch oder ein Auto. Das Gegenteil von Fahrnis ist die Liegenschaft.

Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Fahrnis

Anwaltsuchservice bei Finanztip.de
  Keine Haftung für Richtigkeit und Aktualität
Ex post  •Zivilprozessrechrsreform  •Dienstanordnung  •Rechtswidrigkeit (VerwR)  •Berufsunfähigkeit  •Eigentumsgarantie  •Nebenfolge  •Verwaltungszwang  •Räuberischer Diebstahl  •Besteller 
Finanztipps