Rechtslexikon: Flucht

Ein Haftgrund. Er besteht, wenn der Beschuldigte flüchtig ist oder sich versteckt hält, § 112 II Nr. 1 Strafprozessordnung (StPO). Angenommen wurde er im Fall Jürgen Schneider und bei Erich Honnecker.

Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Flucht

Anwaltsuchservice bei Finanztip.de
  Keine Haftung für Richtigkeit und Aktualität
Strafprozess  •Kontokorrent  •Gemeindeverband  •Wahlkreis  •Mängelrüge  •Legislative  •Indirekte Sterbehilfe  •Rektapapiere  •Zweispurigkeit  •Jagdschutz 
Finanztipps