Rechtslexikon: Aliud

Bedeutet wörtlich ' etwas anderes' . Darunter wird im bürgerlichen Recht eine andere, d.h. vertraglich nicht vereinbarte Sache verstanden. So z.B. wenn ein Milchschäumer gekauft wurde und eine Espressomaschine geliefert wird. Im Strafrecht wird unter aliud eine andere Tat verstanden, so z.B. wenn der Täter anstatt zu einer Körperverletzung zu einem Diebstahl umgestiftet wird.

Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Aliud

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