Rechtslexikon: Gemeindeverband

Gebietskörperschaft oberhalb der Gemeinde. Die Gemeindeverbände sind zum Teil Zusammenschlüsse von mehreren Gemeinden mit neuer, eigener Rechtspersönlichkeit. Teilweise sind es auch eigenständige Körperschaften. In ihnen besteht dann eine unmittelbar gewählte Vertretung. Landkreise sind die bedeutenste Form der Gebietskörperschaft. Es gibt daneben auch noch Landschaftsverbände, Bezirksverbände, Verbandsgemeinden, Ämter oder Gemeindeverwaltungsverbände. Zweckverbände fallen nicht unter diesen Begriff.

Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Gemeindeverband

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