Rechtslexikon: Grundpfandrechte

Pfandrecht an unbeweglichen Sachen. Hierzu zählt man die Hypothek (bei der eine Forderung gegen den Grundstückseigentümer gesichert wird), die Grundschuld (hier ist aus einem Grundstück eine bestimmte Summe zu zahlen) und die Rentenschuld (sie stellt eine Unterart der Grundschuld dar).

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