Rechtslexikon: Abgeltungsklausel

Eine Klausel in einem Mietvertrag, in der sich der Mieter verpflichtet, bei seinem Auszug einen gewissen Prozentsatz der Renovierungskosten der Wohnung zu tragen. So z.B. dass, wenn seit dem Auszug die letzte Schönheitsreperatur länger als ein Jahr zurückliegt, der Mieter 20 % der Renovierungskosten tragen muss.

Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Abgeltungsklausel

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