Rechtslexikon: Analogie

Bedeutet wörtlich mit etwas anderem vergleichbar. Eine Analogie wird dann angewendet, wenn eine Rechtsnorm im Gesetz nicht geregelt ist. Es gibt aber eine ähnliche, welche ungefähr vergleichbar ist. Dann wendet man die Rechtsfolge des geregelten Tatbestandes auf den ungeregelten an. Voraussetzung für eine solche Analogie ist, dass der ungeregelte Tatbestand mit dem geregelten wertungsgleich ist und eine Gesetzeslücke vorliegt. Eine Ausnahme hierzu befindet sich im Strafrecht. Gem. § 1 StGB ist eine Analogie zu Lasten des Täters unzulässig.

Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Analogie

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