Rechtslexikon: Hoheitsbereich

Der Staat ist befugt, innerhalb eines bestimmten räumlichen Bereiches Anordnungen gegenüber Sachen und Personen zu treffen, welche sich in darin aufhalten. Dieses betreffene Gebiet stellt den Hoheitsbereich dar, z.B. die Bundesrepublik Deutschland.

Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Hoheitsbereich

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Maßregeln der Sicherung und Besserung  •Eigentumsfreiheit  •Umschlossener Raum  •Geschäftsfähigkeit  •Zustellung  •Staatsaufsicht  •Rechtsnachfolger (Sukzession)  •Teilrente  •Verfahrensrecht  •Ersatzanspruch (bei anfänglicher Unmöglichkeit) 
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