Rechtslexikon: Indexmietvertrag
Eine Art des schriftlichen Mietvertrages. Es wird darin die Anfangsmiete festgelegt und Frage nach der Erhöhung derselben. Bei einem Indexmietvertrag ist der Mietzins folglich nicht starr fixiert, sondern an den Preis anderer Güter oder Leistungen gekoppelt. Normalerweise bezieht sich eine solche Klausel auf den Preisindex für allgemeinen Lebenshaltungskosten. Dieser wird jedes Jahr vom Statistischen Bundesamt neu berechnet und veröffentlicht. Die Mieterhöhung tritt aber nicht automatisch ein. Der Vermieter muss sie vorher schriftlich erklären und dabei angeben, wie sich der Preisindex verändert hat.
Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Indexmietvertrag
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