Rechtslexikon: Katholische Kirche

Mitglieder sind alle getauften Gläubigen. Die katholische Kirche geht vom Vorrang des göttlichen Rechts (ius divinum) aus. Es ist universal und zeitlos gültig. Es kann nicht außer Kraft gesetz oder geändert werden. Die zehn Gebote zählen z.B. hierzu oder die Unauflöslichkeit der Ehe. Dem ius divinum steht das menschliche Recht (ius humanum) gegenüber. Dieses ist seinem Wesen nach veränderbar. Die katholische Kirche besitzt aus theologischer Sicht Heiligungs- Leistungs- und Lehrgewalt. Die Leistungsgewalt umfasst gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt. Einzelheiten werden im kanonischen Recht geregelt. Eine Gewaltenteilung wie bei der staatlichen Gewalt gibt es nicht. Die katholische Kirche ist hierarchisch verfasst, an deren Spitze der Papst steht. Er wird von der Kurie und den Kardinäle unterstützt.

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