Rechtslexikon: Kündigungsschutzverfahren

Ein Verfahren, welches dann eingeleitet wird, wenn der Arbeitnehmer die Sozialwidrigkeit der Kündigung geltend machen möchte. So gibt es z.B. nach dem 9. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) einen besonderen Kündigungsschutz für schwerbehinderte Personen und solche die ihnen gleichgestellt sind. Stehen diese in einem Arbeitsverhältnis, so muss vor der beabsichtigten Kündigung der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Kommt er dieser Auflage nicht nach, so war die Kündigung sozialwidrig. Dieser Kündigungsschutz beginnt allerdings erst ein halbes Jahr nach Beginn des Arbeitsverhältnisses. Im Kündigungsschutzverfahren selbst muss der Behinderte nachweisen, dass er im Zeitpunkt der Kündigung die Schwerbehinderteneigenschaften auch aufwies. Dies geschieht in der Regel durch die Vorlage des Schwerbehindertenausweises. Es reicht aber auch aus, wenn im Kündigungszeitpunkt ein Antrag auf Anerkennung als schwerbehinderter Mensch beim Versorgungsamt gestellt und diesem Antrag später entspochen wurde. Sollte der Arbeitgeber bei der Kündigung nichts von dieser Schwerbehinderteneigenschaft wissen, so muss der Arbeitnehmer ihm dies innerhalb von einem Monat mitteilen.

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