Rechtslexikon: Materielles Gesetz

Eine Rechtsnorm, welche generell-abstrakte Regelungen trifft. Hierunter fallen alle hoheitlichen Gebote oder Verbote, die sich an eine unbestimmte Vielzahl von Personen zur Regelung einer unbestimmen Anzahl von Fällen wendet. Hierunter fallen z.B. Rechtsverordnungen und Satzungen des öffentlichen Rechts oder Tarifverträge in ihrem normativen Teil.

Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Materielles Gesetz

Anwaltsuchservice bei Finanztip.de
  Keine Haftung für Richtigkeit und Aktualität
Bauleitplan  •Vollmacht  •Verfassungsorgan  •Wohnungseinbruchsdiebstahl  •Urhebervermerk  •Einwilligung  •Jugendlicher (StrafR)  •Enteignungsgleicher Eingriff  •Eigenbedarf  •Herausgeber 
Finanztipps