Rechtslexikon: Rechtsinstanz

Eine zweite Instanz, welche bei einem eingelegten Rechtsmittel überprüft, ob das vorherige Gericht eine unsachgemäße rechtliche Prüfung vorgenommen hat. Das bedeutet, das Gericht ist an die fehlerfrei gewonnenen Tatsachen der ersten Instanz gebunden. Ein neuer Sachverhalt wird nicht ermittelt. Diesbezüglich neu vorgebrachte Angriffs- und Verteidigungsmittel sind unzulässig.

Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Rechtsinstanz

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