Rechtslexikon: Aristokratie

Bedeutet Herrschaft der Ersten. Aristokratie bezeichnet eine Regierungsform, in der die Staatsgewalt in den Händen einer bestimmten Personnengruppe liegt. Nach den Idealvorstellungen in den Händen der Elite des Staates als Herrschaft der Besten. Mit diesem Begriff ist in der Regel die Adelsherrschaft in der Antike gemeint. Es gibt aber auch eine Geldaristokatrie, die sog. Plutokratie.

Ratgeber Recht - kleines Rechtslexikon: Aristokratie

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