Rechtslexikon: Schriftzeichenschutz
Neben den vielfältigen Arten des Urheberschutzes sind auch durch das Schriftzeichengesetz neue und eigenartige typografische Schriftzeichen geschützt. Hierzu zählen insbesondere Muster von Buchstaben und Alphabeten im engeren Sinne mit Zubehör wie Akzenten und Satzzeichen. Gem. Art. 2 des Schriftzeichengesetzes fallen aber auch Ziffern und andere figürliche Zeichen, wie konventionellen Zeichen, Symbolen und wissenschaftlichen Zeichen oder Ornamenten, wie Einfassungen, Fleurons und Vignetten, die dazu bestimmt sind, Texte durch graphische Techniken aller Art herzustellen darunter. Um diesen Schutz zu erlangen, muss der Erfinder mindestens drei Zeilen beim Deutschen Patentamt in München hinterlegen. Ab diesem Zeitpunkt beträgt die Schutzdauer zehn Jahre. Sie kann aber noch bis auf insgesamt 25 Jahre verlängert werden.
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