Autoren / Manuskripte / Verlinkung

  Externe Autoren         Anspruch nach dem Nizza-Prinzip
Finanztip.de ist ein Online-Magazin für die Bereiche "Geld und Recht". Als "Infozentrum für Geld und Recht" veröffentlicht Finanztip.de auch hochinformative Artikel externer Autoren. Der Autor bzw. die externe Website wird selbstverständlich mit Name und Link im Artikel genannt (hier ein Beispiel). Finanztip ist insoweit auch ein Autoren-Magazin. Die Veröffentlichung ist immer für beide Seiten kostenfrei. Der Inhalt muss aber den eigenen redaktionellen Anforderungen entsprechen.

Finanztip behält sich das Redigieren von Manuskripten und Artikeln vor. In der Regel beschränkt sich dies auf Überschriften und Strukturierung (Zwischenüberschriften, Aufzählungsmodus, Absätze, Querverweise) sowie Verlinkung zu Gesetzestexten. Eigene Ratgeber von Finanztip sind zum Teil sehr umfangreich (2 bis 5 Druckseiten) und werden daher von den Finanztip-Besuchern auch häufig ausgedruckt. So können in einem eigenen Finanztip-Artikel ggf. mehrere externe Autoren genannt und verlinkt werden. Finanztip-Besucher nutzen die ausgedruckte Seite zur Wissensvertiefung und als Referenz.

Finanztip ist IVW geprüft. Die IVW ermittelt und prüft neutral und objektiv die Verbreitung von Werbeträgern. Die rund 1,8 Millionen Visits (Beispiel November 2011 in IVW) belegen die Nachfrage nach unserem Ratgeber-Inhalten zu Geld und Recht. Die Reichweite und die hohe Zahl der "unique visitors" von rund 1 Million pro Monat ist aus der AGOF-Darstellung in den "internet facts" abrufbar.

Prüfung externer Inhalte und Manuskripte
Inhalte (Beiträge) werden bei Finanztip.de vor einer Veröffentlichung nach dem eigenen NIZZA-Prinzip geprüft. Nutzwert, Informationsgehalt, Zielgruppe, Zielführung und Aktualität sind die eigenen Kriterien. Das wichtigste Prüfungskriterium ist natürlich der Inhalt, getragen vom spezifischem Nutzwert. Ist der Inhalt auch für die Besucher von Finanztip.de relevant?

Damit fallen alle Manuskripte und Artikel raus, die den inhaltlichen Anforderungen nicht entsprechen, werblichen Zwecken folgen, auf Klickstrecken aufbauen oder die vorrangig nur als Traffic-Zubringer erstellt werden. Gleiches gilt für die künstliche Aufblähung von Artikeln für Zwecke der Suchmaschinenoptimierung oder um zusätzliche Page-Impressions oder Klicks zu erzeugen. Empfehlenswert ist für externe Autoren auch der Artikel von Stefan Niggemeier Online-Journalismus. So genannte "Cliffhanger" sind in Artikeln bei Finanztip nur erlaubt, wenn der Leser "inhaltlich richtig" in den Artikeln "übergeben und übernommen" wird.

Gute Chancen für eine Veröffentlichung haben informative Beiträge zu einer speziellen Fragestellung, die nicht nur ein Problem "anreißen", sondern auch passende und fundierte Lösungsansätze bieten. Der Beitrag muss nicht exklusiv bei Finanztip.de eingereicht werden. Er muss lediglich frei von Rechten Dritter sein und dem gesetzten eigenen Qualitätsanspruch entsprechen.


  Technik         Technische Übernahme von Artikeln
Pressemitteilungen werden nur akzeptiert, wenn sie den redaktionellen Anforderungen genügen. Nur ein sehr kleiner Teil der Pressemeldungen kommt daher für eine Veröffentlichung in Betracht. Pressemitteilungen werden auch nicht einfach per copy&paste übernommen. Der Inhalt wird redigiert und neu strukturiert. Die Quelle wird als Link unterhalb des Artikels aufgenommen.

Nach Absprache und erfolgter redaktioneller Prüfung kommt auch eine automatisierte Übernahme von Artikeln aus externen Websites in Betracht. Die Inhalte werden dann über unterschiedliche Wege in Echtzeit in Finanztip dargestellt. Beispiele: Zwangsversteigerung von Immobilien oder Devisen-Center.


  Rechte         Urheberrecht   Änderung   Löschung
Abgesehen von Pressemitteilungen verbleibt das Urheberrecht veröffentlichter Artikel beim Verfasser. Er kann Änderungen im Inhalt vornehmen oder auch Löschung verlangen. Finanztip.de kann ebenfalls jederzeit ohne Angabe von Gründen den Artikel vom Netz nehmen. Am Ende der redaktionellen Seiten finden Sie in der Regel einen Button "Ihr Kommentar" für Hinweise, Fehlermeldungen usw.

Mit Inhalten auf Finanztip.de können meinungsbildende Zielgruppen effizient angesprochen werden. Rubriken und zielgruppendefinierte Interessensgebiete, zum Beispiel Riester oder ETF Exchange Traded Funds, konzentrieren sich inhaltlich auf ein bestimmtes Thema. Die Mitwirkung externer Autoren ist ein wesentlicher Aspekt, um das "Infozentrum für Geld und Recht" kontinuierlich zu verbessern. Die Veröffentlichung ist für beide Seiten kostenfrei.


  Kooperation         Partnerschaften   Verlinkung   Zitate
Reine Linkpartnerschaften oder andere SEO-Maßnahmen wie Kauf oder Anmietung von Textlinks sind mit Finanztip.de nicht möglich. Linkaustausch nur der Verlinkung wegen, betreiben wir - wie andere Off-Page-SEO-Maßnahmen - generell nicht. Wenn in redaktionellen Finanztip-Artikeln der Autor (die Autorin) auf eine externe Website mit einem thematisch passenden "Deep"-Link hinweist, ist das ausschließlich seine (ihre) Sache. Der Autor ist lediglich gehalten, die Aufnahme eines externen Links aus der "Sicht des Lesers" zu treffen (echter Mehrwert für Besucher).

Die andere Website wird nicht vorher und auch nicht danach kontaktiert und so wird auch kein Gegenlink in irgendeiner Form erwartet oder darauf hin gearbeitet. Ein Hinweis bzw. die Verlinkung begründet sich daher ausschließlich aus dem weiterführenden Nutzwert der externen Website zum Artikel. So finden Sie auf mehreren Hundert Finanztip-Artikeln weiterführende Verweise (zumeist Deep-Links) zu externen Websites. Diese Links werden entweder direkt im Text Beispiel zu KfW und BMVBS oder am Ende des Artikels gesetzt Beispiele 1 zu Fluggastrechte oder Beispiele 2 zu Streupflicht.

Vorschläge für eine echte inhaltliche Kooperation mit Schwerpunkt "Bildung und Information zu Geld- und Rechtsfragen" prüfen wir gern. Auch hier gilt: Der Nutzwert für den Besucher wird nach dem vorgenannten eigenen NIZZA-Prinzip geprüft.

Zitate aus Dokumenten von Finanztip.de: Ohne Verlinkung und Kleinzitate ist das heutige Web kaum noch vorstellbar. Auch Finanztip.de nutzt - wo sinnvoll - das Recht des "kleinen Zitates" (§ 51 Nr. 2 UrhG). Sie dürfen auch bei unseren Inhalten gern von dem Recht des Kleinzitats Gebrauch machen. Unter jedem Artikel finden Sie einen "Javascript"-Button mit dem Text "Kommentar", der Ihnen erlaubt, ein Lesezeichen zu dem Artikel zu setzen, den Verlinkungs-Code zu kopieren oder ein Feedback (z.B. Fehlerhinweis oder inhaltliche Anmerkung) zu geben.

Das Kleinzitatrecht erlaubt aber nicht die Übernahme eines gesamten Artikels. Das heißt für Sie: Sie können jederzeit auf den Artikel verlinken ohne uns vorher zu fragen. Dies schließt auch ein, 4-6 zusammenhängende Sätze oder einen ganzen Absatz per copy&paste aus dem Artikel zu übernehmen und mit einem funktionsfähigen Link auf die Quelle (siehe Kommentar-Button) zu verweisen. So können auch in einem längeren Artikel mit viel eigener Wertschöpfung mehrere Zitate aus Finanztip mit entsprechender Verlinkung einfließen. Beispiel eines zulässigen Zitates zu unserem Artikel Handwerkerkosten.

Zahlreiche Artikel bei Finanztip.de unterliegen der Zweitverwertung. Zweitverwertung bedeutet, dass der Autor von uns Anspruch auf eine kleine Vergütung hat, wenn wir den Artikel auf anderen (auch eigenen Websites) veröffentlichen oder einer solchen Veröffentlichung zustimmen. Außerdem müssen wir das dokumentieren. Auch aus diesem Grund werden in unregelmäßigen Abständen auch Tools und Dienste zum Aufspüren von Plagiaten eingesetzt, die gleichlautende oder sehr ähnlliche Texte hervorheben. Beispiel eines Urheberrechtsverstoßes zum vorgenannten Artikel, das i.d.R. zu einer teuren Abmahnung mit Unterlassungserklärung führt.


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