Ratgeber zum Erbschaftsteuerrecht 2009
Dieser Ratgeber zur Erbschaftsteuer behandelt Fragen zur Erbschaftsteuer und ist jetzt an folgenden Stellen durch die Änderungen bei der Erbschaftsteuer ab 2009 erweitert worden.
Die Schwerpunkte der Änderung betreffen insbesondere das Vererben von Betrieben und wegen der Vorgaben des Verfassungsgerichtes die Erbschaft von Immobilien.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Ungleichbehandlung von Immobilien- und Geldvermögen bei der Erbschaftssteuer als nicht verfassungskonform gekippt und den Gesetzgeber aufgefordert, spätestens mit Wirkung ab 1. Januar 2009 neue verfassungskonforme Regelungen für die Wertermittlung bei der Erbschaftssteuer zu treffen. Die Regierungsparteien haben praktisch "in letzter Sekunde" einen Kompromiss gefunden, der allerdings ein bürokratisches Monster darstellt. Die allgemeinen Bewertungs- und Ausnahmeregelungen werden Steuerberater, Finanzbeamte und Finanzrichter zusätzlich Arbeit bescheren. Damit zeigt sich mal wieder, dass ein Kompromiss im Steuerrecht häufig zu suboptimalen Regelungen führt.
Siehe daher zu den Änderungen die Seiten zu Erbschaftssteuer auf Grundbesitz und Erbschaftssteuer auf Betriebsvermögen.
Verwandte Seiten finden Sie unter
Erbrecht (Erben & Schenken)
sowie unter Familienrecht.
Finanztip.de
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