nachstehend Auszüge von Tipps & Ratgeber aus Textsuche bei Finanztip.de
Autoversicherung, Kfz-Versicherung
... Anfänger müssen zahlen. So ist für den
Einstieg eine Prämie von 240 Prozent der Basisprämie (SF-Klasse 0)
vorgesehen. Insbesondere für Familienmitglieder sind jedoch einige
Verbesserungen möglich. Das Auto bei der Gesellschaft versichern, bei
der die Eltern bereits Kunde sind. Einstufung in SF-Klasse 1/2 sollte
das Ziel sein. Das Auto als Zweitwagen bei den Eltern anmelden.
Nachteil: Das Kind baut keinen eigenen Schadensfreiheitsrabatt auf.
Außerdem wird ggf. bei einem Schaden zwischen Erst- und Zweitwagen der
Schaden nicht ersetzt. Bei einigen Anbietern kommt auch eine Anrechnung
der Fahrpraxis bei bestehender Mopedversicherung in Betracht. Die
bestehende Autoversicherung kann in der Regel zum 30. November eines
jeden Jahres gekündigt werden. Ab dem 1. Januar des ...
- Autoversicherungen: Kaskoversicherung Autohaftpflicht - Beitragsvergleich
... • Kfz-Versicherung: Autoversicherungsvergleich durchführen • Tarifvergleich für Kfz-Versicherung
Ein objektiver Preis-/Leistungsvergleich mit aktuellen Tarifen anhand
der jeweils individuellen Situation ist unerläßlich für die richtige
Auswahl der Versicherung. Gerade bei den Autoversicherungen gibt es
eine Vielzahl von Rabatten und Besonderheiten. Der nachstehende
kostenlose Tarifvergleich basiert auf der aktuellen Datenbank für
Versicherungsvergleiche der Firma e insurance. Prüfen Sie den
Beitragsunterschied anhand Ihrer persönlichen Situation.
- Auf nebliger Autobahn das Handy benützt: Kfz-Versicherung muss für Unfallkosten nicht zahl
... Bei ziemlich unwirtlichen Bedingungen
war ein Mann auf der Autobahn unterwegs: Es herrschte dichter Nebel,
die Fahrbahn war nass. Erst dachte er daran, auf den nächsten Parkplatz
zu fahren, um seine Frau anzurufen und seine Verspätung anzukündigen.
Dann griff er aber doch nach dem Handy auf dem Beifahrersitz und gab,
während er mit 120 km/h weiterfuhr, die Telefonnummer ein. Durch das
Wählen abgelenkt, verriss er das Steuer und kam von der Fahrbahn ab.
Der Wagen donnerte eine Böschung hinunter und drehte sich einige Male.
Vergeblich wandte sich der Autofahrer wegen des Schadens an seine Vollkaskoversicherung.
Wer einen Unfall grob fahrlässig herbeiführe, verliere den
Versicherungsschutz, hieß es lapidar. Das ...
- Volltrunkener Autofahrer begeht Unfallflucht: Kfz-Versicherung kann ihm dafür Geld abknöpf
... Volltrunken setzte er sich ans Steuer
und verursachte einen Autounfall. Danach beging der Autofahrer auch
noch Unfallflucht. Als seine Kfz-Versicherung
durch die Polizei davon erfuhr, die ihn schließlich doch noch dingfest
gemacht hatte, regulierte das Unternehmen den Schaden seines
Unfallgegners. Anschließend forderte die Versicherung vom
Verkehrssünder rund 10.000 Euro: Er müsse für seine Pflichtverletzungen eine
Regresszahlung leisten, einen Betrag von rund 5.000 Euro wegen Trunkenheit am
Steuer und weitere 5.000 Euro, weil er sich seiner Aufklärungspflicht
durch Unfallflucht entzogen habe. Dieser Forderung widersetzte sich der
Versicherungsnehmer und zog vor Gericht.
- Kurz am Lenkrad eingeschlafen ...
... Kfz-Versicherung
ist deshalb nicht automatisch leistungsfrei Ein Autofahrer nickte am
Steuer seines Wagens ein, kam deshalb bei Dunkelheit auf gerader Straße
nach rechts von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Die
Fahrzeugversicherung wollte für den Schaden am Auto nicht zahlen. In
einem solchen Fall versagen meist auch die Gerichte den
Versicherungsschutz. Begründung: Niemand schlafe einfach so am Steuer
ein, ohne vorher deutliche Anzeichen für eine Übermüdung zu bemerken;
wer diese nicht beachte, handle grob fahrlässig. Das Oberlandesgericht
Oldenburg sah das nicht so streng und verwies auf seine in langjähriger
Praxis unter sachverständiger Beratung gewonnenen Erkenntnisse (2 U
139/98). Die Vorzeichen für das drohende Einschlafen am Steuer seien
nicht immer so ...
- Autounfall des Ehemanns
... Kaskoversicherung kann nicht erwarten,
dass sich Ehegatten bei der Polizei anzeigen Ein Mann donnerte mit dem
Auto seiner Ehefrau gegen die Leitplanke und machte sich anschließend
aus dem Staub - außer dem Auto kam niemand zu Schaden. Als die
Autohalterin einige Tage später diesen Schaden der Kaskoversicherung
meldete, verweigerte ihr das Unternehmen den Versicherungsschutz.
Begründung: Ihr Ehemann habe sich unerlaubt von der Unfallstelle
entfernt, anstatt die Polizei zu verständigen, und so die Aufklärung
des Geschehens unmöglich gemacht. Sie selbst habe den Unfall erst Tage
danach angezeigt, also entgegen ihren Pflichten als
Versicherungsnehmerin zur Aufklärung des Falles auch nichts
beigetragen. Das Oberlandesgericht Bamberg verurteilte jedoch die
Versicherung ...
- Während des Faschingsballs Mercedesschlüssel geklaut
... mehr fand, dachte sie zunächst an eine
Verwechslung und ließ sich nach Hause fahren, ohne nach ihrem Auto zu
sehen. Kurz darauf gab es ein böses Erwachen: Die Polizei klingelte an
ihrer Türe und teilte ihr mit, ihr Wagen sei in einen Unfall verwickelt
und schwer beschädigt worden. Offenbar hatten Diebe den Mercedes mit
dem Schlüssel aus ihrer Jacke gestohlen. Die Kfz-Versicherung lehnte es ab, den Schaden ...
- Nach Diebstahl des Autoschlüssels Autoschloß erneuert
... Kosten nicht übernehmen Einen kurzen
Moment passte ein Autofahrer in der Kneipe nicht auf - da wurde ihm
seine Handtasche mitsamt Autoschlüssel und Autopapieren gestohlen.
Danach wurde er vorsichtiger, ließ die Schließanlage auswechseln und
den gestohlenen Schlüssel sperren. Die Kosten (rund 1.110 Mark) dieser
Vorsichtsmaßnahme gegen Autodiebstahl wollte er von seiner Kfz-Versicherung
erstattet bekommen, die sich allerdings weigerte zu zahlen. Das
Amtsgericht Hannover gab ihr recht (546 C 13772/98). Wenn ein
Versicherungsfall unmittelbar drohe und der Versicherte etwas
unternehme, um dessen Eintreten zu verhindern, sei die Versicherung
verpflichtet, die Kosten einer solchen "Rettungsmaßnahme" zu
übernehmen. Klar sei, dass der Autofahrer Schaden durch einen Diebstahl
...
- Können Falschangaben in Versicherungsanträgen noch berichtigt werden?
... Wer gegenüber seiner Kfz-Versicherung
bewusst falsche Angaben macht, z.B. hinsichtlich der Gesamtlaufleistung
des PKW, kann im Schadensfall nicht auf Leistungen der Versicherung
hoffen. Denn nach dem Versicherungsvertragsgesetz wird der Versicherer
in einem solchen Fall von der Pflicht zur Leistung frei. Das
Oberlandesgericht Hamm (Az.: 20 U 205/98) entschied aber in diesem
Zusammenhang, dass jedenfalls dann, wenn der Versicherungsnehmer
falsche Angaben im Fragebogen gegenüber dem Außendienstmitarbeiter
berichtigt, bevor diese dem entscheidungsbefugten Sachbearbeiter zur
Kenntnis gelangen, die Versicherung zahlen muss. Sinn und Zweck dieser
Aufklärungsobliegenheit auf seiten des Versicherungsnehmers ist es, den
Versicherer in die Lage zu versetzen, sachgemäße ...
- Billigreparatur lohnt sich nicht immer
... Die Reparaturkosten für ein Auto, das
bei einem Unfall beschädigt worden war, schätzte der Sachverständige
auf 32.600 DM; der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs lag mit 32.500
DM nur geringfügig darunter. Der Autobesitzer wollte aus dem Unfall ein
Geschäft machen und sparte bei der Reparatur an allen Enden. So ließ er
gebrauchte Ersatzteile einbauen; die eingedrückten hinteren Kotflügel
wurden nur ausgebeult. Während der Sachverständige eine komplette
Neulackierung für notwendig erklärt hatte, ließ der Autobesitzer nur
den hinteren Bereich des Fahrzeugs lackieren. Die Billigreparatur
zahlte sich allerdings nicht aus: Die Versicherung ersetzte nämlich
deshalb nicht die vom Gutachter ermittelten Reparaturkosten, sondern
nur 17.500 Mark. Nicht fachgerecht, urteilte ...
- Ausweichmanöver vor Haarwild: Wann muss die Versicherung zahlen?
... Selbst wenn ein Autofahrer auf glatter
Fahrbahn bei einer Geschwindigkeit von 30-40 km/h einem frontalen
Zusammenstoß mit Rehen oder anderem Haarwild durch ein Fahrmanöver
ausweicht, muss die Kfz-Versicherung den
hierdurch verursachten Unfallschaden ersetzen. Das Landgericht Dresden
sprach einem Autofahrer 2.620,- EUR zu, die diesem unfallbedingt bei
dem Versuch entstanden waren, einen Zusammenstoß mit Haarwild zu
vermeiden (AZ: 15-S-0188/98). Die Versicherung wird in derartigen
Fällen erst dann von der Ersatzpflicht frei, wenn der
Versicherungsnehmer Tieren grob fahrlässig ausweicht. Das ist dann
anzunehmen, wenn der Fahrer aus Tierliebe vor Hasen oder anderen
kleineren Tieren ausweicht. Der frontale Zusammenstoß mit Rehen oder
Wildschweinen kann hingegen ...
- Muss die Versicherung über Zahlungsfristen belehren?
... Der spätere Kläger hatte von einer Kfz-Versicherung
eine vorläufige Deckungszusage für seinen Pkw erhalten. Vor
Ausfertigung des Versicherungsscheins verursachte er einen Unfall,
dessen Schaden er von der Versicherung ersetzt verlangte. Diese
weigerte sich jedoch mit der Begründung der nicht erbrachten
Versicherungsprämie. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat dieses
Argument aber nicht durchgehen lassen (Az.: 2 U 197/98). Neben einer
falsch ausgestellten Rechnung wurde der Versicherungsnehmer seitens der
Versicherungsgesellschaft nämlich nicht ausreichend über die
Zahlungsfrist belehrt. Folge: die Versicherung muss für den Schaden
aufkommen. Für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer war die
einzuhaltende Zahlungsfrist in den Versicherungsbedingungen einfach ...
- Verhängnisvoller Ratschlag eines Versicherungsmaklers: Nach Autodiebstahl der Versicherung
... Nachdem man ihm sein Auto gestohlen
hatte, wandte sich ein Autofahrer an seinen Versicherungsmakler. Dieser
füllte seine Schadensanzeige für die Kfz-Versicherung
aus und riet ihm, einen größeren Vorschaden am Heck seines Wagens zu
verschweigen, um mehr Geld herauszuholen. Gesagt, getan - dummerweise
kam die Versicherung der Sache auf die Spur und der bestohlene
Autofahrer bekam wegen dieses Täuschungsmanövers kein Geld. In einem
Prozess gegen die Versicherung unterlag er. Deshalb wollte er sich beim
Versicherungsmakler schadlos halten und verklagte ihn auf
Schadenersatz. Beim Oberlandesgericht Hamm (OLG) hatte er damit keinen
Erfolg (18 U 7/00). Zwar habe der Versicherungsmakler dem Kunden einen
fatalen Rat gegeben, der ihn um die Versicherungssumme gebracht habe,
...
- Schadensfreiheitsrabatt - Checkliste
... Schadensfreiheitsrabatt retten -
Unfallschaden selbst zahlen? Ein verschuldeter Verkehrsunfall kommt
unerwartet und schnell. Wer einen Unfall verursacht, muss den Schaden
seiner Versicherung grundsätzlich innerhalb einer Woche schriftlich
melden. Dies ist besonders wichtig, wenn der Geschädigte finanzielle
Ansprüche geltend macht bzw. wenn gegen den Schädiger ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Wer der Anzeigepflicht nicht
nachkommt, riskiert zudem seinen Versicherungsschutz. Sind
Unfallverletzungen zu beklagen, sollte man selbst kleinste Schäden von
seiner Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlen lassen. Nur so ist man vor
möglichen Nachforderungen von Geschädigten geschützt. Eine spätere
Rückzahlung des Betrags an die Versicherung ist noch möglich. Bei
reinen ...
- Kraftfahrversicherungen
... Als Halter eines Kraftfahrzeugs
(Personenwagen, Lastwagen, Motorrad oder ähnliche motorgetriebene
Fahrzeuge) oder Anhängers sind Sie gesetzlich verpflichtet
(Pflichtversicherungsgesetz). Schuldhaft einen Schaden zu verursachen
könnte gerade im Fall von Personenschäden bedeuten, dass die
Schadenersatzpflicht zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz
führt. Auf der anderen Seite - und dies ist die Intention des
Gesetzgebers - ist mit dieser Regelung auch sichergestellt, dass das
Verkehrsopfer Schadenersatz erhält, und zwar auch dann, wenn der
Schädiger mittellos ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt den
Kfz-Halter, den Eigentümer, den Fahrer sowie Beifahrer vor
Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer im Rahmen der
vereinbarten ...
- Auto mit Wegfahrsperre geklaut?
... Je besser das Auto gesichert ist, desto wahrscheinlicher ist vorgetäuschter Diebstahl Ein Autofahrer meldete der Kfz-Versicherung
den Diebstahl seines Wagens, den er während einer Ägyptenreise auf dem
Parkplatz des Düsseldorfer Flughafens abgestellt hatte. Die
Versicherung rückte für den verschwundenen Sharan allerdings kein Geld
heraus: Sie vermutete, der Diebstahl sei nur vorgetäuscht und ließ es
auf einen Rechtsstreit mit dem Versicherungsnehmer ankommen. Das
Oberlandesgericht Düsseldorf stellte sich auf ihre Seite (4 U 202/98).
Das Auto sei sowohl mit einer Alarmanlage als auch mit einer
elektronischen Wegfahrsperre ausgerüstet gewesen. Bisher sei - das habe
ein Zentrum für Technik bestätigt - kein technischer Weg bekannt, eine
solche Sperre zu überwinden. Dass ...
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