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Bei Rechtsfragen zur Kfz-Versicherung kann per Textsuche die umfangreiche Datenbank von Finanztip.de zu Versicherungen und Versicherungsrecht abgefragt werden (siehe auch Auszüge weiter unten).

Der Wechsel der KFZ-Versicherung ist grundsätzlich nur zum 30. November möglich. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Autoversicherung die Beiträge erhöht, die Vertragsbedingungen ändert oder sich die Typklasse des versicherten Fahrzeugs ändert. Das Sonderkündigungsrecht greift mithin auch, wenn sich die Typ- oder Regionalklasse ändert. Wird es also teurer, ohne dass es beim Autobesitzer Änderungen gab, gilt das als Beitragserhöhung – selbst wenn diese Erhöhung durch eine bessere Schadenfreiheitsklasse ausgeglichen wird und die Gesamtsumme nicht steigt.

Auch ein Schaden am Auto kann die Versicherung verteuern, weil man in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird. Das ist jedoch keine Beitragserhöhung. Eine Kündigung wegen Beitragserhöhung im Schadensfall ist somit nicht möglich. Dasselbe gilt für alle beitragsrelevanten Änderungen, die der Versicherungsnehmer selbst meldet. Dazu gehören beispielsweise ein Umzug oder eine andere jährliche Fahrleistung.

Die Autoversicherung stuft bei der Anmeldung eines Erstwagens den Fahrer in eine Schadensfreiheitsklasse ein. Fahranfänger, die wenig Praxis und daher ein erhöhtes Unfallrisiko haben, zahlen so mehr als erfahrene Autofahrer.

Eine KFZ-Versicherung ist besonders günstig für Wenigfahrer, Fahrer von KFZ bis 75 PS oder zum Beispiel für Fahrer von Zweit- oder Neuwagen. Bei der Anmeldung eines Zweitwagens empfiehlt sich die Partnerregelung. So kann ggf. bei der Kfz-Versicherung der Rabatt des Erstwagens auf den Zweitwagen übertragen werden.

nachstehend Auszüge von Tipps & Ratgeber aus Textsuche bei Finanztip.de
    Autoversicherung, Kfz-Versicherung
    ... Anfänger müssen zahlen. So ist für den Einstieg eine Prämie von 240 Prozent der Basisprämie (SF-Klasse 0) vorgesehen. Insbesondere für Familienmitglieder sind jedoch einige Verbesserungen möglich. Das Auto bei der Gesellschaft versichern, bei der die Eltern bereits Kunde sind. Einstufung in SF-Klasse 1/2 sollte das Ziel sein. Das Auto als Zweitwagen bei den Eltern anmelden. Nachteil: Das Kind baut keinen eigenen Schadensfreiheitsrabatt auf. Außerdem wird ggf. bei einem Schaden zwischen Erst- und Zweitwagen der Schaden nicht ersetzt. Bei einigen Anbietern kommt auch eine Anrechnung der Fahrpraxis bei bestehender Mopedversicherung in Betracht. Die bestehende Autoversicherung kann in der Regel zum 30. November eines jeden Jahres gekündigt werden. Ab dem 1. Januar des ...  

  • Autoversicherungen: Kaskoversicherung Autohaftpflicht - Beitragsvergleich
    ... • Kfz-Versicherung: Autoversicherungsvergleich durchführen • Tarifvergleich für Kfz-Versicherung Ein objektiver Preis-/Leistungsvergleich mit aktuellen Tarifen anhand der jeweils individuellen Situation ist unerläßlich für die richtige Auswahl der Versicherung. Gerade bei den Autoversicherungen gibt es eine Vielzahl von Rabatten und Besonderheiten. Der nachstehende kostenlose Tarifvergleich basiert auf der aktuellen Datenbank für Versicherungsvergleiche der Firma e insurance. Prüfen Sie den Beitragsunterschied anhand Ihrer persönlichen Situation.  

  • Auf nebliger Autobahn das Handy benützt: Kfz-Versicherung muss für Unfallkosten nicht zahl
    ... Bei ziemlich unwirtlichen Bedingungen war ein Mann auf der Autobahn unterwegs: Es herrschte dichter Nebel, die Fahrbahn war nass. Erst dachte er daran, auf den nächsten Parkplatz zu fahren, um seine Frau anzurufen und seine Verspätung anzukündigen. Dann griff er aber doch nach dem Handy auf dem Beifahrersitz und gab, während er mit 120 km/h weiterfuhr, die Telefonnummer ein. Durch das Wählen abgelenkt, verriss er das Steuer und kam von der Fahrbahn ab. Der Wagen donnerte eine Böschung hinunter und drehte sich einige Male. Vergeblich wandte sich der Autofahrer wegen des Schadens an seine Vollkaskoversicherung. Wer einen Unfall grob fahrlässig herbeiführe, verliere den Versicherungsschutz, hieß es lapidar. Das ...  

  • Volltrunkener Autofahrer begeht Unfallflucht: Kfz-Versicherung kann ihm dafür Geld abknöpf
    ... Volltrunken setzte er sich ans Steuer und verursachte einen Autounfall. Danach beging der Autofahrer auch noch Unfallflucht. Als seine Kfz-Versicherung durch die Polizei davon erfuhr, die ihn schließlich doch noch dingfest gemacht hatte, regulierte das Unternehmen den Schaden seines Unfallgegners. Anschließend forderte die Versicherung vom Verkehrssünder rund 10.000 Euro: Er müsse für seine Pflichtverletzungen eine Regresszahlung leisten, einen Betrag von rund 5.000 Euro wegen Trunkenheit am Steuer und weitere 5.000 Euro, weil er sich seiner Aufklärungspflicht durch Unfallflucht entzogen habe. Dieser Forderung widersetzte sich der Versicherungsnehmer und zog vor Gericht.

  • Kurz am Lenkrad eingeschlafen ...
    ... Kfz-Versicherung ist deshalb nicht automatisch leistungsfrei Ein Autofahrer nickte am Steuer seines Wagens ein, kam deshalb bei Dunkelheit auf gerader Straße nach rechts von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Die Fahrzeugversicherung wollte für den Schaden am Auto nicht zahlen. In einem solchen Fall versagen meist auch die Gerichte den Versicherungsschutz. Begründung: Niemand schlafe einfach so am Steuer ein, ohne vorher deutliche Anzeichen für eine Übermüdung zu bemerken; wer diese nicht beachte, handle grob fahrlässig. Das Oberlandesgericht Oldenburg sah das nicht so streng und verwies auf seine in langjähriger Praxis unter sachverständiger Beratung gewonnenen Erkenntnisse (2 U 139/98). Die Vorzeichen für das drohende Einschlafen am Steuer seien nicht immer so ...  

  • Autounfall des Ehemanns
    ... Kaskoversicherung kann nicht erwarten, dass sich Ehegatten bei der Polizei anzeigen Ein Mann donnerte mit dem Auto seiner Ehefrau gegen die Leitplanke und machte sich anschließend aus dem Staub - außer dem Auto kam niemand zu Schaden. Als die Autohalterin einige Tage später diesen Schaden der Kaskoversicherung meldete, verweigerte ihr das Unternehmen den Versicherungsschutz. Begründung: Ihr Ehemann habe sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt, anstatt die Polizei zu verständigen, und so die Aufklärung des Geschehens unmöglich gemacht. Sie selbst habe den Unfall erst Tage danach angezeigt, also entgegen ihren Pflichten als Versicherungsnehmerin zur Aufklärung des Falles auch nichts beigetragen. Das Oberlandesgericht Bamberg verurteilte jedoch die Versicherung ...  

  • Während des Faschingsballs Mercedesschlüssel geklaut
    ... mehr fand, dachte sie zunächst an eine Verwechslung und ließ sich nach Hause fahren, ohne nach ihrem Auto zu sehen. Kurz darauf gab es ein böses Erwachen: Die Polizei klingelte an ihrer Türe und teilte ihr mit, ihr Wagen sei in einen Unfall verwickelt und schwer beschädigt worden. Offenbar hatten Diebe den Mercedes mit dem Schlüssel aus ihrer Jacke gestohlen. Die Kfz-Versicherung lehnte es ab, den Schaden ...  

  • Nach Diebstahl des Autoschlüssels Autoschloß erneuert
    ... Kosten nicht übernehmen Einen kurzen Moment passte ein Autofahrer in der Kneipe nicht auf - da wurde ihm seine Handtasche mitsamt Autoschlüssel und Autopapieren gestohlen. Danach wurde er vorsichtiger, ließ die Schließanlage auswechseln und den gestohlenen Schlüssel sperren. Die Kosten (rund 1.110 Mark) dieser Vorsichtsmaßnahme gegen Autodiebstahl wollte er von seiner Kfz-Versicherung erstattet bekommen, die sich allerdings weigerte zu zahlen. Das Amtsgericht Hannover gab ihr recht (546 C 13772/98). Wenn ein Versicherungsfall unmittelbar drohe und der Versicherte etwas unternehme, um dessen Eintreten zu verhindern, sei die Versicherung verpflichtet, die Kosten einer solchen "Rettungsmaßnahme" zu übernehmen. Klar sei, dass der Autofahrer Schaden durch einen Diebstahl ...  

  • Können Falschangaben in Versicherungsanträgen noch berichtigt werden?
    ... Wer gegenüber seiner Kfz-Versicherung bewusst falsche Angaben macht, z.B. hinsichtlich der Gesamtlaufleistung des PKW, kann im Schadensfall nicht auf Leistungen der Versicherung hoffen. Denn nach dem Versicherungsvertragsgesetz wird der Versicherer in einem solchen Fall von der Pflicht zur Leistung frei. Das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 20 U 205/98) entschied aber in diesem Zusammenhang, dass jedenfalls dann, wenn der Versicherungsnehmer falsche Angaben im Fragebogen gegenüber dem Außendienstmitarbeiter berichtigt, bevor diese dem entscheidungsbefugten Sachbearbeiter zur Kenntnis gelangen, die Versicherung zahlen muss. Sinn und Zweck dieser Aufklärungsobliegenheit auf seiten des Versicherungsnehmers ist es, den Versicherer in die Lage zu versetzen, sachgemäße ...  

  • Billigreparatur lohnt sich nicht immer
    ... Die Reparaturkosten für ein Auto, das bei einem Unfall beschädigt worden war, schätzte der Sachverständige auf 32.600 DM; der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs lag mit 32.500 DM nur geringfügig darunter. Der Autobesitzer wollte aus dem Unfall ein Geschäft machen und sparte bei der Reparatur an allen Enden. So ließ er gebrauchte Ersatzteile einbauen; die eingedrückten hinteren Kotflügel wurden nur ausgebeult. Während der Sachverständige eine komplette Neulackierung für notwendig erklärt hatte, ließ der Autobesitzer nur den hinteren Bereich des Fahrzeugs lackieren. Die Billigreparatur zahlte sich allerdings nicht aus: Die Versicherung ersetzte nämlich deshalb nicht die vom Gutachter ermittelten Reparaturkosten, sondern nur 17.500 Mark. Nicht fachgerecht, urteilte ...  

  • Ausweichmanöver vor Haarwild: Wann muss die Versicherung zahlen?
    ... Selbst wenn ein Autofahrer auf glatter Fahrbahn bei einer Geschwindigkeit von 30-40 km/h einem frontalen Zusammenstoß mit Rehen oder anderem Haarwild durch ein Fahrmanöver ausweicht, muss die Kfz-Versicherung den hierdurch verursachten Unfallschaden ersetzen. Das Landgericht Dresden sprach einem Autofahrer 2.620,- EUR zu, die diesem unfallbedingt bei dem Versuch entstanden waren, einen Zusammenstoß mit Haarwild zu vermeiden (AZ: 15-S-0188/98). Die Versicherung wird in derartigen Fällen erst dann von der Ersatzpflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer Tieren grob fahrlässig ausweicht. Das ist dann anzunehmen, wenn der Fahrer aus Tierliebe vor Hasen oder anderen kleineren Tieren ausweicht. Der frontale Zusammenstoß mit Rehen oder Wildschweinen kann hingegen ...  

  • Muss die Versicherung über Zahlungsfristen belehren?
    ... Der spätere Kläger hatte von einer Kfz-Versicherung eine vorläufige Deckungszusage für seinen Pkw erhalten. Vor Ausfertigung des Versicherungsscheins verursachte er einen Unfall, dessen Schaden er von der Versicherung ersetzt verlangte. Diese weigerte sich jedoch mit der Begründung der nicht erbrachten Versicherungsprämie. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat dieses Argument aber nicht durchgehen lassen (Az.: 2 U 197/98). Neben einer falsch ausgestellten Rechnung wurde der Versicherungsnehmer seitens der Versicherungsgesellschaft nämlich nicht ausreichend über die Zahlungsfrist belehrt. Folge: die Versicherung muss für den Schaden aufkommen. Für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer war die einzuhaltende Zahlungsfrist in den Versicherungsbedingungen einfach ...  

  • Verhängnisvoller Ratschlag eines Versicherungsmaklers: Nach Autodiebstahl der Versicherung
    ... Nachdem man ihm sein Auto gestohlen hatte, wandte sich ein Autofahrer an seinen Versicherungsmakler. Dieser füllte seine Schadensanzeige für die Kfz-Versicherung aus und riet ihm, einen größeren Vorschaden am Heck seines Wagens zu verschweigen, um mehr Geld herauszuholen. Gesagt, getan - dummerweise kam die Versicherung der Sache auf die Spur und der bestohlene Autofahrer bekam wegen dieses Täuschungsmanövers kein Geld. In einem Prozess gegen die Versicherung unterlag er. Deshalb wollte er sich beim Versicherungsmakler schadlos halten und verklagte ihn auf Schadenersatz. Beim Oberlandesgericht Hamm (OLG) hatte er damit keinen Erfolg (18 U 7/00). Zwar habe der Versicherungsmakler dem Kunden einen fatalen Rat gegeben, der ihn um die Versicherungssumme gebracht habe, ...  

  • Schadensfreiheitsrabatt - Checkliste
    ... Schadensfreiheitsrabatt retten - Unfallschaden selbst zahlen? Ein verschuldeter Verkehrsunfall kommt unerwartet und schnell. Wer einen Unfall verursacht, muss den Schaden seiner Versicherung grundsätzlich innerhalb einer Woche schriftlich melden. Dies ist besonders wichtig, wenn der Geschädigte finanzielle Ansprüche geltend macht bzw. wenn gegen den Schädiger ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Wer der Anzeigepflicht nicht nachkommt, riskiert zudem seinen Versicherungsschutz. Sind Unfallverletzungen zu beklagen, sollte man selbst kleinste Schäden von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlen lassen. Nur so ist man vor möglichen Nachforderungen von Geschädigten geschützt. Eine spätere Rückzahlung des Betrags an die Versicherung ist noch möglich. Bei reinen ...  

  • Kraftfahrversicherungen
    ... Als Halter eines Kraftfahrzeugs (Personenwagen, Lastwagen, Motorrad oder ähnliche motorgetriebene Fahrzeuge) oder Anhängers sind Sie gesetzlich verpflichtet (Pflichtversicherungsgesetz). Schuldhaft einen Schaden zu verursachen könnte gerade im Fall von Personenschäden bedeuten, dass die Schadenersatzpflicht zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führt. Auf der anderen Seite - und dies ist die Intention des Gesetzgebers - ist mit dieser Regelung auch sichergestellt, dass das Verkehrsopfer Schadenersatz erhält, und zwar auch dann, wenn der Schädiger mittellos ist. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt den Kfz-Halter, den Eigentümer, den Fahrer sowie Beifahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer im Rahmen der vereinbarten ...  

  • Auto mit Wegfahrsperre geklaut?
    ... Je besser das Auto gesichert ist, desto wahrscheinlicher ist vorgetäuschter Diebstahl Ein Autofahrer meldete der Kfz-Versicherung den Diebstahl seines Wagens, den er während einer Ägyptenreise auf dem Parkplatz des Düsseldorfer Flughafens abgestellt hatte. Die Versicherung rückte für den verschwundenen Sharan allerdings kein Geld heraus: Sie vermutete, der Diebstahl sei nur vorgetäuscht und ließ es auf einen Rechtsstreit mit dem Versicherungsnehmer ankommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf stellte sich auf ihre Seite (4 U 202/98). Das Auto sei sowohl mit einer Alarmanlage als auch mit einer elektronischen Wegfahrsperre ausgerüstet gewesen. Bisher sei - das habe ein Zentrum für Technik bestätigt - kein technischer Weg bekannt, eine solche Sperre zu überwinden. Dass ...  

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