Versicherungsschutz beim Hausbau

Als Bauherr ist man, auch wenn man für die am Bau durchzuführenden Arbeiten sachverständige Personen (Architekt, Bauunternehmer, Bauhandwerker) beauftragt hat, nicht von der eigenen Sorgfaltspflicht befreit.

Als Bauherr kann man aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, der Verletzung der Überwachungspflicht oder aufgrund eines Verschuldens bei der Auswahl der am Bau Beteiligten zur Haftung von vom Bau oder Baugrundstück ausgehenden Schäden herangezogen werden - sofern kein anderer Verantwortlicher ausgemacht werden kann. Ein klassisches Beispiel stellt in diesem Zusammenhang die unbeleuchtete Baugrube dar, in die jemand hineinstürzt. Der Bauherr ist hier aus seiner unzureichend nachgekommenen Verkehrssicherungspflicht haftbar.

Auch ist es Aufgabe des Bauherrn, sich persönlich um die Baustelle zu kümmern, d.h. er hat sich häufig vor Ort über den Zustand der Baustelle zu informieren. Besucht er die Baustelle lange Zeit nicht, so verstößt er gegen seine Überwachungspflicht. Entgeht ihm dadurch ein gefahrenreicher Zustand, so hat dies seine Haftung zur Folge.

Wird für eine spezielle Umbaumaßnahme am Haus nicht eine kompetente Fachfirma, sondern eine für die Aufgaben nur -unzureichend befähigte" Firma/Person beauftragt, so haftet der Bauherr für eventuelle Schäden aufgrund seines Auswahlverschuldens.

Nicht nur der Bauherr kann zum Schadenersatz herangezogen werden kann, auch die beauftragten sachverständigen Personen verantwortlich. Jedoch: bei mehreren Verantwortlichen haftet jeder gesamtschuldnerisch, also für den gesamten Schaden in voller Höhe.

Dies ist ein weiteres, wichtiges Argument für die Bauherren-Haftpflichtversicherung: Die Bauherren-Haftpflichtversicherung gewährt teilweise auch Rechtsschutz, d.h. unberechtigte Schadenersatzansprüche werden abgewehrt. Eventuelle Anwalts-, Sachverständigen- und Prozeßkosten trägt die Versicherung.

Bis zu einer Summe von ca. 50.000 Euro sind Bauvorhaben i.d.R. über die private Haftpflichtversicherung mitversichert. Wer mithin zum Beispiel nur einen kleinen Wintergarten unterhalb der Haftpflichtgrenze anbauen möchte, braucht zumeist keine Bauherren-Haftpflichtversicherung. Für Bauvorhaben größeren Umfangs sollte eine Bauherren-Haftpflichtversicherung aber nicht fehlen.

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Nachbarschaftshilfe auf dem Bau kann ohne Anmeldung der Bauhelfer sehr teuer werden. Der Bauherr muss die mithelfenden Freunde und Nachbarn innerhalb einer Woche nach Baubeginn bei der regional zuständiger Berufsgenossenschaft anmelden und entsprechende Versicherungsbeiträge zahlen. Eine Bauhelferversicherung ist insoweit nicht erforderlich, weil die Bauhelfer dann gesetzlich versichert sind. Wer die Anmeldung der Bauhelfer unterlässt, dem droht auch zusätzlich ein Bußgeld.

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