Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

Eine Haftpflichtversicherung gegen Schäden bei Grundbesitz ist jedem Eigentümer von unbebauten Grundstücken sowie vermieteten Räumlichkeiten zu empfehlen. Auf jeden Fall ist zu prüfen, wie groß das eigene Risiko eingeschätzt wird und ob die Vermietung von zum Beispiel Garagen als Zusatzrisiko in die bestehende Privathaftpflicht einbezogen werden kann.

Für Gefahren, die von Ihrem Grundstück oder Gebäude ausgehen, haften Sie als Besitzer im Rahmen der so genannten Verkehrssicherungspflicht. Hierzu gehören zum Beispiel die bauliche Instandhaltung Ihrer Immobilie, das Reinigen der Gehwege sowie das Schneeräumen und Streuen. [Mehr hierzu im Artikel Räumpflicht auf Gehwegen]. Wenn zum Beispiel das Dach etwas morsch ist und deshalb Dachziegel herunterfallen, stellt sich schnell die Frage, ob hier überhaupt der Verkehrssicherungspflicht genügt worden ist. Weiteres Beispiel: Personen stürzen wegen nicht ausreichender Beleuchtung oder wegen beschädigter Gehwegplatten.

Der Versicherungsbeitrag ist in der Hausbesitzerhaftpflicht relativ gering und stellt daher nur in wenigen Fällen ein erhebliches Kriterium zur Entscheidung "Pro oder Contra Haftpflichtversicherung" dar. Wie der Name schon andeutet, sichert sie Schäden ab, die durch den Besitz von (zumeist vermieteten) Grundbesitz hervorgerufen werden. Bei Eigentumswohnungen wird für durch das Gemeinschaftseigentum verursachte Schäden häufig über den Verwalter eine gemeinsame Versicherung für alle Eigentümer abgeschlossen. Der Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie Solaranlagen ist in den versicherten Objekten in der Regel eingeschlossen. Die Höhe des Versicherungsbeitrages zur Hausbesitzerhaftpflicht ist abhängig von der Anzahl der Wohnungen, der Wohnungsgrößen und der Jahresmiete.

Diese Risiken sind nur teilweise in der privaten Haftpflicht mit versichert. Die Vermietung einzelner Räume oder einer Einliegerwohnung ist bei einigen Versicherungsgesellschaften auch über die Privathaftpflichtversicherung - ggf. als Einschluss - gedeckt. Bei einem Betriebsgrundstück, wird das Haftungsrisiko von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Die Vermietung von Wohnung oder Haus erfordert aber zumeist den Abschluss einer separaten Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

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