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Krankenzusatzversicherung für ambulante Leistungen
Eine Krankenzusatzversicherung erlaubt die Inanspruchnahme von zusätzlichen ärztlichen Leistungen, obwohl Sie weiterhin Mitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse sind. Die Zusatzversicherung kann unterschiedliche ärztliche Leistungen beinhalten, so zum Beispiel Chefarztbehandlung, bessere stationäre Unterbringung, Kostenerstattung für Sehhilfen, Zahnersatz oder alternative Behandlungs- und Heilmethoden. Nachstehend werden Bausteine einer "Krankenzusatz" für bestimmte ambulante Behandlungen erläutert, deren Abschluss im Allgemeinen wenig Sinn ergibt.
Zusatzversicherung für Sehhilfen - Brillenversicherung
Vorab: Für den Gang zum Augenarzt benötigen gesetzlich Versicherte keine Überweisung vom Hausarzt. Die Kosten für die Augen-Laserung werden von der Sehhilfen-Zusatzversicherung nicht erstattet. Diese Kosten sind ausschließlich privat zu zahlen. Auch sonst macht der Abschluss einer Versicherung für den Ersatz von Brillen und Kontaktlinsen wenig Sinn. Es wird ein überschaubares Risiko mit hohem administrativen Aufwand abgesichert.
Die Kosten der Versicherung (plus ggf. Ärger mit der Versicherung) ist gegen den Preis der Neuanschaffung der Sehhilfe abzuwägen. Im Leistungskatalog und in den Versicherungsbedingungen ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen eine Erstattung in Betracht kommt. Der Erstattungsbetrag (Summenbegrenzung) gilt ggf. auch für Zeiträume oder eine Erstattung erfolgt nur bei einer deutlichen Veränderung der Sehschärfe.
Zusatzversicherung für Heilpraktiker
Hierbei handelt es sich um einen Baustein, den man zusammen mit anderen Leistungen im Paket einer Krankenzusatzversicherung aufnehmen kann. Es werden entweder die Kosten nach dem Hufelandverzeichnis der besonderen Therapieeinrichtungen und / oder nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker erstattet.
Das "Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen" ist eine Abrechnungshilfe für naturheilkundlich tätige Ärzte. Es enthält alle naturheilkundlichen Diagnostik- und Therapieverfahren, die erklärbar und praktisch bewährt sowie lehr- und lernbar sind. Darüber hinaus können im Tarif ggf. erstattungsfähige Naturheilverfahren abgedeckt sein, die nicht im Hufeland-Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse mindern selbstverständlich den erstattungsfähigen Betrag, der zudem nach oben mit einem bestimmten Höchsterstattungsbetrag "gedeckelt" ist.
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Ergänzungstarif und Modultarif
Die Zusatzkrankenversicherung unterscheidet auch zwischen einem Ergänzungstarif und einem Modultarif. Bei einem Ergänzungstarif sind Leistungen aus verschiedenen Teilbereichen frei wählbar (z.B. ambulante Leistungen, zahnärztliche Leistungen, Leistungen bei stationärem Klinikaufenthalt usw.).
Ein Modultarif gilt hingegen immer für einen bestimmten Leistungsbereich. Eine Krankenzusatzversicherung mit einem Modultarif bietet bessere Leistungen; ist aber auch etwas teurer.
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Einleitung zum Versicherungsrecht ... Versicherungsvertrages Vorgehen im Schadensfall Vorgehen bei der Kündigung eines Versicherungsvertrages Doppelversicherungen/Versicherungsrisiken Kranken-/Unfallversicherung : Informationen zur privaten Krankenversicherung Informationen zu Krankenzusatzversicherungen Informationen zur privaten Unfallversicherung Haftpflichtversicherung : Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung Informationen zur Haus-/Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung Informationen zu sonstigen Haftpflichtversicherungen Kfz ...