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Hinweis: Der Ratgeber zur privaten Rentenversicherung ist vollkommen neu erstellt worden. Folgen Sie daher dem vorgenannten Link zum Einstieg in den Leitfaden zur Privatrente. Sie werden dort zu allen wichtigen Informationen zur Auswahl und Gestaltung des privaten Rentenversicherungsvertrages geführt.
Die private Rentenversicherung erfreut sich nicht nur wegen der niedrigen Besteuerung der Rentenzahlungen großer Beliebtheit. Die Privatrente bietet im Gegensatz zur Basisrente (Rürup-Rente) wegen ihrer flexiblen Gestaltung viel mehr Möglichkeiten für die eigene Altersvorsorge und gilt daher auch als attraktiver. So kann die Vorsorge für das Alter erfolgen über eine aufgeschobene Rentenversicherung (mit und ohne Kapitalwahlrecht) oder einer Sofortrente. Ein Beitragsvergleich sowie eine Tarifabfrage und bei Bedarf auch eine Beratung zur Rentenversicherung wird von externen Versicherungsexperten und nicht von der Finanztipp-Redaktion durchgeführt oder betreut.
Private Rente = Sparen ohne Todesfallschutz
Die private Rentenversicherung sieht im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung grundsätzlich keinen Todesfallschutz vor. Dieses Vorsorgemodell kommt daher vorwiegend für Personen in Betracht, die mit diesem Modell nicht gleichzeitig einen Hinterbliebenenschutz vereinbaren möchten. Dies bedeutet aber nicht grundsätzlich, dass die eingezahlten Beiträge im Todesfall komplett verloren sind. Je nach Vereinbarung bekommen die Erben im vorzeitigen Todesfall die eingezahlten Beiträge und die bis dahin erzielten Überschussanteile ausgezahlt. [Mehr hierzu im Artikel Beitragsrückgewähr und Rentengarantie].
Bei einer Rentengarantiezeit erfolgt die Zahlung der monatlichen Rente über den festgelegten Zeitraum, auch wenn die versicherte Person zwischenzeitig verstorben ist. Eine Beitragsrückzahlung und eine Rentengarantiezeit drücken natürlich die Rendite aus der Rentenversicherungspolice. Singles werden zwecks Steigerung der Monatsrente eher auf diese Zusätze verzichten. Bei diesen Rentenversicherungstarifen heißt es dann: Stirbt die versicherte Person, erfolgen ab sofort keine weiteren Zahlungen vom Versicherer. Zweck eines solchen Tarifes ist die Erhöhung der Rendite für den Erlebensfall. Je länger Sie leben, desto höher ist die Rendite. Bei einem frühem Tod haben Sie dagegen Geld aus Sicht Ihrer Erben "verbrannt".
Kurz zu den Versicherungsleistungen
Bei der Sofortrente zahlt man eine größere Summe auf einmal in den Versicherungsvertrag ein und erwirbt damit den Anspruch auf eine Rente, deren Auszahlung auch sofort beginnen kann. Die aufgeschobene Rentenversicherung ist das klassische Modell. Sie zahlen in der Regel über einen festgelegten Zeitraum monatlich einen vereinbarten festen Betrag in eine Rentenversicherung ein. Zu einem – ebenfalls im Versicherungsvertrag bestimmten – Zeitpunkt beginnen dann die monatlichen Rentenzahlungen. Alternativ können Sie sich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt entscheiden, bei Rentenbeginn das Kapital und die erwirtschafteten Überschüsse auf einmal auszahlen zu lassen (Kapitalwahlrecht in der Privatrente).
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