Tierhalterhaftpflichtversicherung

Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung sichert Schäden ab, die durch Haustiere (z.B. Hund) verursacht werden. Zahme Haustiere wie Katzen und Vögel sind automatisch in der privaten Haftpflicht mit versichert. Der nachstehende Tarifvergleich mit integriertem Leistungsvergleich bietet alle wesentlichen Informationen für den Versicherungsfall und bei Neuabschluss für den Prämien- und Leistungs-Vergleich.

Der Versicherungsvergleich erlaubt detaillierte Abfragen. Tipp: Nutzen Sie nach den allgemeinen Vorgaben und Aufruf über den Button "Tarife vergleichen" den angezeigten Schieberegler um den Umfang von Selbstbeteiligung, Deckungssumme und Zahlweise zu erweitern oder einzuschränken. Sie können so komfortabel auf einen Blick erkennen, welche Versicherungstarife dafür in Betracht kommen und welche Auswirkungen dies auf die Versicherungsprämie hat. Im Detail werden per Klick auf den dann angezeigten Link Leistungsumfang die versicherten Leistungen des jeweiligen Versicherungstarifes zur Tierhalterhaftpflichtversicherung umfassend dargestellt.

Haftung für Tierhalter und Tierhüter

Ein Schaden, der durch eine Katze verursacht wird, ist noch durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Wird der Schaden durch einen Hund oder andere (größere) Haustiere (z.B. Pferd) verursacht, zahlt die Versicherung nichts, es sei denn, Sie haben eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. In einigen Bundesländern besteht für Halter von Hunden nach der jeweiligen Länderverordnung die Pflicht, für bestimmte Hunde eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und diesen Haftpflichtschutz der Behörde durch eine Versicherungsbestätigung nachzuweisen. Wichtige spezielle Versicherungen für Tierhalter sind die Haftpflichtversicherung für Hunde und auch für Pferde.

Haftung für Schaden durch das Haustier

Das bürgerliche Recht definiert im § 833 BGB die Tierhalterhaftung. "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen." Die Haftung des Tierhalters ist daher zunächst eine reine Gefährdungshaftung. Der Tierhalter ist schadenersatzpflichtig, unabhängig von einem Verschulden. Hinzu kommt - je nach Sachlage - die reine Verschuldenshaftung nach § 823 BGB. Tierhüter ist hingegen die Person, die eine Aufsicht über das Tier für den Tierhalter durch Vertrag übernimmt.

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung deckt dementsprechend berechtigte Schadenersatzansprüche ab, die aus dem Verhalten Ihres versicherten Tieres entstehen. Weitere Informationen enthalten die Artikel Hundehaftpflicht sowie Pferdehaftpflicht.

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  2. Ratgeber Tierhalterversicherung - Tarifvergleich
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  3. Haftpflichtversicherung - Versicherungsschutz
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