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Risikolebensversicherung - Todesfall - Bezugsrecht   Versicherungsvergleich
Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall unabhängig von der Laufzeit und der Höhe der eingezahlten Beiträge die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen bzw. der begünstigten Person aus. Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist teilweise erforderlich bei einer Darlehensabsicherung und wird im Geschäftsleben auch als Partnerversicherung eingesetzt. Für detaillierte Informationen wird auf den Ratgeber zur Risikolebensversicherung verwiesen.

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