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Tierhalterhaftpflicht - Versicherungsschutz - Schäden   Versicherungsvergleich
Zahme Haustiere wie Katzen und Vögel sind automatisch in der privaten Haftpflicht mit versichert. Ein Schaden, der durch eine Katze verursacht wird, ist noch durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Wird der Schaden durch einen Hund oder andere (größere) Haustiere (z.B. Pferd) verursacht, zahlt die Versicherung nichts. Es gilt die Tierhalterhaftung im BGB: Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Für Hunde und Pferde gibt es gesonderte Tierhalter-Haftpflichtversicherungen. Die Kosten und Leistungen der Tarife unterscheiden sich enorm und die Leistungen sind teilweise auch in der allgemeinen Tierhalter-Haftpflichtversicherung enthalten.

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