Vergleichen
Angebote holen
Private Rente
Kapital-Leben
Arbeitnehmer
Vorsorge-Arten
Gut zu Wissen
Rente / Alter
Bereich - Rubrik
Vorsorge / Altersvorsorge / Betriebsrente / private Rente     bei Finanztip.de

Vorsorge für den Ruhestand - Angebote anfordern

Geburtsjahrgänge ab 1964 und später können grundsätzlich frühestens mit 67 Jahren eine Rentenzahlung ohne Kürzung beanspruchen. Alle Untersuchungen zeigen, dass je jünger die Menschen sind, desto schlechter wird ihre staatliche Altersvorsorge sein. Die andauernde Finanzkrise verschlimmert die Situation noch. Es ist vielen jungen Menschen nicht bewusst: Es droht ihnen zumindest eine relative Altersarmut. Der Begriff "relativ" ist hier gewählt worden, weil die Altersarmut eine breite Masse betrifft und die persönliche Wahrnehmung noch weit in der Zukunft liegt.

In diesem Dokument geht es auch um die Einholung von Angeboten und die ergänzende individuelle Beratung per Telefon (oder bei Bedarf ggf. sogar persönlich) zur eigenen Altersvorsorge. Sie können nachstehend eine Angebotsanfrage starten, die an einen Vermittler in Ihrer Nähe weitergeleitet wird. Sowohl für den Vermittler von passenden Angeboten für die eigene Altersvorsorge als auch für Sie als Interessenten ist dieser Service "komfortabel, einfach und schnell". So können Interessenten und sachkundige Vermittler auf einfachem Wege zueinander finden.

Steuerlicher Hinweis:
Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sind die Rentenzahlungen aus einer privaten Leibrente steuerlich begünstigt. So sind bei Rentenbeginn mit einem Lebensalter von 65 Lebensjahren nur 18 Prozent der Rentenzahlung der normalen Einkommensteuer zu unterwerfen.

Rente mit 67 erfordert private Altersvorsorge
Die "Rente mit 67" ist zwar faktisch eine Rentenkürzung, die aber wegen der längeren Zahlungsdauer aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung insgesamt nicht als Rentenkürzung gilt. Mit der "Rente mit 67" wird die Regelaltersgrenze ab 2012 in Stufen von 65 auf 67 Jahre erhöht. Die Anhebung erfolgt zunächst um einen Monat pro Jahr und ab dem Jahr 2024 dann um zwei Monate pro Jahr. Ab dem Kalenderjahr 2029 ist die Regelaltersgrenze dann endgültig bei 67 Jahren erreicht.

  Kredite Vergleichen


Wegen der stufenweise Hinausschiebung der Regelaltersgrenze können Arbeitnehmer ab dem Geburtsjahrgang 1964 und später erst mit 67 Jahren einen vollen Rentenbezug beanspruchen. Ein früherer Rentenbezug ist zwar ab dem 63. Lebensjahr möglich. Es greift dann aber der monatliche Kürzungssatz von 0,3 Prozent, d.h. für jeden Monat, den der Arbeitnehmer vorzeitig Rentenzahlung beansprucht, wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Ausnahme: Wer mindestens 45 Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann ohne Abzüge mit 65 Jahren eine ungekürzte Rentenzahlung beanspruchen.

Das sollten Sie wissen zu Vermittlungsprovisionen
Für den Abschluss einer Produktes oder einer Police zur privaten Altersvorsorge erhält der Vermittler eine Abschlussprovision von der Bank bzw. der Versicherungsgesellschaft. Der Vermittler ist an der Erzielung eines Abschlusses interessiert und möchte daher gern mit Ihnen - als Interessenten - in Kontakt treten. Ihre eingegebenen Daten werden nur an einen Vermittler weitergegeben. Der Betreiber dieser Website vermittelt selbst keine Finanzanlagen oder Versicherungen.

Fazit:
Eine Gesundheitsprüfung ist bei vielen Verträgen zur Altersvorsorge nicht erforderlich. Vor dem Abschluss eines Vertrages zur Altersabsicherung mit Kapitalauszahlung im Todesfall (z.B. Lebensversicherung) verlangt die Versicherungsgesellschaft hingegen ggf. einen Gesundheitscheck beim Arzt, um das Gesundheitsrisiko einschätzen zu können. Personen mit Vorerkrankungen oder einem höherem Risiko (zum Beispiel deutliches Übergewicht) müssen mit einem Risikozuschlag rechnen. Es wird auch nicht jeder von der Versicherungsgesellschaft aufgenommen. Machen Sie keine Falschangaben hinsichtlich eventueller Vorerkrankungen, weil dies zum Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen kann.

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps