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Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit     bei Finanztip.de

Vergleich und Angebot zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung treffen Arbeitnehmer, die nach 1961 geboren sind, eine sehr wichtige Vorsorge, denn sie erhalten vom Staat nur noch eine sehr kleine Minirente, wenn sie berufsunfähig werden. Selbstständige und Freiberufler, die keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, erhalten keine Untersützung vom Staat. Sie werden deshalb auch von einem Angebot zur Berufsunfähigkeit besonders angesprochen. Sie können nachstehend ein persönliches Angebot unverbindlich anfordern.

Der Leistungsumfang einer Berufsunfähigkeitsversicherung umfasst eine monatliche Rente und ggf. auch Erstattung bzw. Kostenpartizipation bei Rehabilitationsmaßnahmen zum Wiedereinstieg in das Berufsleben. Voraussetzung ist immer, dass die Berufsunfähigkeit durch Krankheit und Unfall entstanden und ärztlich nachgewiesen ist. Der Monatsbeitrag richtet sich nach der Risikoklasse, in die der ausgeübte Beruf fällt. Auch hier gilt: Jüngere Menschen zahlen niedrigere Beiträge. Eine Vorsorge und Absicherung ist für die obigen Personen sehr ratsam. Dabei bietet sich für eine optimale Vorsorge insbesondere die Kombination aus Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung an. Diese Kombination gilt als besonders preiswert. Sie können nachstehend ein unverbindliches Angebot für sich zur Prüfung anfordern.

Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben nur Personen, die täglich weniger als drei Stunden irgendeiner Arbeit nachgehen können. Die Unterstützung aus der Erwerbsminderungsrente ist zudem gering und reicht für eine Absicherung der eigenen Person in aller Regel nicht aus.

Fazit: Die Bedingungen einer Berufsunfähigkeitversicherung sind unterschiedlich. Informieren Sie sich. So bieten zum Beispiel manche Versicherer auch die Möglichkeit, rückwirkend bei Anzeige der Berufsunfähigkeit zu zahlen. Auch der Verzicht des Versicherers auf den Verweis der Berufsfähigkeit in einer anderen Tätigkeit ist ein empfehlenswerter Vertragsbestandteil.

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