| Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit bei Finanztip.de |
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (bzw. BUZ als Zusatzversicherung)ist besonders wichtig für Berufsanfänger. Sie zahlen zwar bereits ab Aufnahme ihrer Arbeitstätigkeit Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Ein Anspruch auf Rente bei Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit (wegen Unfall oder Krankheit) besteht jedoch erst nach fünfjähriger Berufstätigkeit. Auch nach Ablauf einer Erwerbstätigkeit von fünf Jahren ist die Zahlung aus der gesetzlichen Versicherung in der Regel nicht ausreichend. Eine private Absicherung wegen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit deckt die Versorgungslücke.
Hinweis: Der Ratgeber mit Leitfaden zur BUZ ist vollkommen neu erstellt worden. Folgen Sie daher dem vorgenannten Link zur Startseite des Ratgebers. Sie werden dort zu wichtigen Informationen geführt. Details zur Berufsunfähigkeitsabsicherung entnehmen Sie bitte den einzelnen Artikeln im obigen Leitfaden zum Berufsunfähigkeitsschutz.
Die Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU-Versicherung) ist auch wichtig für Selbständige und Freiberufler. Sie erhalten im Falle der Invalidität keine Zahlungen aus der Sozialversicherung. Bei Invalidität wird von der Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente gezahlt und keine Kapitalabfindung. Die monatliche Zahlung erfolgt bei Invalidität, egal ob verursacht durch Unfall oder durch Krankheit.
Kurz zu: Invalidität - Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist weitgehend flexibel im Abschluss hinsichtlich Beitragsfreistellung und Kündigung. Der Einschluss einer Dynamik kann angebracht sein, damit sich die BU-Rente ohne weitere Gesundheitsprüfung an ein steigendes Einkommen anpasst. Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) wird zumeist mit einer Risikolebens-, Kapitallebens- oder Rentenversicherung kombiniert. Im Falle einer Berufsunfähigkeit kann eine monatliche Rente oder die beitragsfreie Fortführung der Versicherung vereinbart werden.
Wird der Versicherungsvertrag während der Laufzeit beitragsfrei oder gekündigt, so entfällt damit auch die Absicherung der Invalidität. Der Abschluss einer neuen Berufsunfähigkeitsversicherung würde dann mit einem höheren Eintritsalter erfolgen und die Prämienzahlung entsprechend höher ausfallen. Sollte inzwischen eine Erkrankung eingetreten sein, kann eventuell gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr abgeschlossen werden.
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