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Vorsorge / Altersvorsorge / Betriebsrente / private Rente     bei Finanztip.de

Fondsgebundene Rentenversicherung - Fondsrente

Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Kombination einer Fondsanlage mit einer Rentenversicherung. Mit dieser Anlageform soll eine höhere Zusatzrente erzielt werden. In der Vergangenheit sind so in manchen Zeiträumen tatsächlich bessere Ergebnisse erzielt worden als bei "normalen" Rentenversicherungen. Voraussetzung ist allerdings, dass die entsprechenden Investmentfonds (i.d.R. Aktienfonds) bessere Renditen als festverzinsliche Wertpapiere erbringen.

Vorteile einer Fondsrente
Im Gegensatz zur normalen Kapitalversicherung (Fondspolice und Fondsrente) herrschen bei der fondsgebundenen Rentenversicherung (bzw. Lebensversicherung) klare Vermögensverhältnisse. Die Sparanteile der eingezahlten Versicherungsbeiträge werden als Fonds-Sondervermögen gehalten. Mit dem Kauf von Investmentanteilscheinen wird der Anleger am Fondsvermögen beteiligt und der eingezahlte Sparanteil geht in das Sondervermögen des Fonds. Das Sondervermögen muss von dem eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt gehalten werden und haftet auch nicht für Schulden der Kapitalanlagegesellschaft. [Mehr hierzu im Artikel Kapitalanlagegesellschaft - Sondervermögen]. Das Sondervermögen kann somit auch nicht zum Ausgleich von hohen Kosten der Versicherungsgesellschaft verwendet werden. Darüber hinaus werden von den Anbietern folgende weitere Vorteile der fondsgebundenen Rentenversicherung herausgestellt.

Nachteile einer Fondsrente
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung fallen häufig hohe Abschlussprovisionen an. Zwar müssen die Abschlusskosten für Neuverträge auf die ersten 5 Jahre verteilt werden. Dies führt zwar zu höheren Rückkaufswerten als früher. Trotzdem ist der Verlust im Falle einer vorzeitigen Kündigung deutlich spürbar.

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Was ist beim Abschluss einer Fondsrente zu beachten?
Die private Rentenversicherung in Kombination mit der Anlage in einen Investmentfonds hat das Ziel, die mögliche Zusatzrente bei gesteigertem Risiko zu erhöhen. Die Vereinbarung eines Hinterbliebenenschutzes steht bei den meisten Anlegern im Hintergrund. Für eine Risikoabsicherung sollte lieber in eine separate Risikolebensversicherung investiert werden.

In der fondsgebundenen Rentenversicherung legen Sie Ihr Geld in Einzelfonds oder Dachfonds an. Zur Risikostreuung sollte eher ein Versicherungsvertrag mit einem weitreichenden Portfolio oder ein Dachfonds gewählt werden. Ein Dachfonds enthält in der Regel mindestens 5 unterschiedliche Fonds. Ein Dachfonds verursacht aber zumeist weitere zusätzliche Gebühren.

Weil die Wertentwicklung der Fondsanteile nicht vorhersehbar ist, wird auch keine bestimmte Höhe der Rentenzahlung garantiert. Bei einer positiven Wertentwicklung der investierten Investmentfonds winkt zum Zeitpunkt des Rentenbeginns eine höhere Zusatzrente. Es kann jedoch auch zu echten Substanzverlusten kommen. Höhere Gewinnchance bedeutet nunmal auch höheres Risiko.

Fazit: Die fondsgebundene Privatrente wird gern als renditestarke Zusatzrente angeboten. Letztlich ist die Wirtschaftlichkeit aber stark von der Entwicklung am Aktienmarkt abhängig. Auch das Timing muss stimmen. Zum Zeitpunkt des Rentenbeginns sollten die Anteilscheine am Investmentfonds gut notieren. Die Fondsrente ist eher als ein ergänzendes Produkt zur Altersvorsorge zu sehen. Sie sollte daher nicht das ausschließliche Instrument bei der eigenen privaten Altersvorsorge gewählt werden. Flexibler und empfehlenswerter ist daher in vielen Fällen die Trennung des Investments in einen Fonds von der Rentenversicherung. So kann beispielsweise ein Teibetrag in einen ETF (Indexfonds) und ein höherer Betrag in eine "normale" Rentenversicherung eingezahlt werden.

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