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Beitragsvergleich zur Lebensversicherung
Die Kapital-Lebensversicherung verbindet die Altersvorsorge mit dem Hinterbliebenenschutz und wendet sich daher an sicherheitsorientierte Anleger. Sie steht im starken Wettbewerb zu Alternativen in der Altersvorsorge. Ein Ratgeber zur Kapital-Lebensversicherung muss daher zunächst auf die Alternativen zur Erreichung des gleichen Ziels hinweisen. Bevor Sie - vielleicht sogar vorschnell - eine Kapital-Lebensversicherung neu abschließen oder gar kündigen, sollten Sie dem vorgenannten Link folgen und sich dort oder an anderer Stelle ausführlich über die Besonderheiten und Fallstricke informieren.
Kapitallebensversicherung und Einkommensteuer
Das Alterseinkünftegesetz hat das ursprüngliche Steuerprivileg für Lebensversicherungen seit dem Jahr 2005 abgeschafft. Es sind jetzt 50% der Erträge steuerpflichtig bei einer Laufzeit der Lebensversicherung (LV-Police) von mindestens 12 Jahren (Mindestlaufzeit) und Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres (Mindestalter für Neuverträge seit 2012 ab dem vollendeten 62. Lebensjahr). Aus steuerlicher Sicht ist daher die Kapitallebensversicherung nicht mehr attraktiv und kann in dieser Hinsicht nicht mehr mit der privaten Rentenversicherung als Geldanlage mithalten.
Sofern eine der beiden Voraussetzungen von Mindestlaufzeit oder Mindestalter nicht erfüllt ist, fällt die Abgeltungsteuer auf die positive Differenz zwischen Einzahlung und Auszahlung an. Als Folge der Abgeltungsteuer braucht der Erlös nicht mehr in die Steuererklärung aufgenommen zu werden. Das hat sogar den Vorteil, dass sich eine hohe Auszahlungssumme nicht mehr auf die Steuerprogression und damit einen höheren Grenzsteuersatz für die übrigen Einkünfte des Versicherten auswirkt. [Mehr hierzu im Artikel Steuerprogression - Grenzsteuersatz - Durchschnittssteuersatz]. Ein eventueller Gewinn aus der Veräußerung der Police einer Lebensversicherung unterliegt ebenfalls der Abgeltungsteuer.
Kurz-Info zum Steuerstundungseffekt
Im Vergleich von Kapitallebensversicherungen zu anderen Sparformen wie zum Beispiel Sparplänen mit Investmentfonds kommt es bei den LV-Policen zu einem Zinseszinseffekt. So werden bei einem Sparplan mit Investmentfonds die laufenden Erträge jährlich besteuert, während die gesamte Steuerpflicht bei fondsgebundenen Lebensversicherungen in die Zukunft verschoben wird. So kann sich insbesondere bei langfristigen Verträgen ein deutlich spürbarer Zinseszinseffekt wegen der Steuerstundung entwickeln.
Kurz-Info zu Kapitalleben bei Ehepaaren
Ein Ehepaar wählt vorzugsweise eine Versicherung auf zwei verbundene Leben. Der Beitrag ist natürlich höher, weil zwei Risiken in einem Vertrag abgesichert werden, aber immer noch niedriger als bei zwei Einzelpolicen. Die Versicherung leistet beim Tod der zuerst sterbenden Person, spätestens bei Ablauf der Versicherungsdauer. Es wird nur eine einmalige Zahlung der Versicherungssumme geleistet.
Kurz-Info zu Kapitalleben bei Bauherren
Für Bauherren und jüngere Personen, die bei gleichbleibend hohem Todesfallschutz regelmäßige Auszahlungen zur Darlehenstilgung bzw. für andere Anschaffungen nutzen wollen, empfehlen sich mehrere Teilauszahlungen. Im Erlebensfall wird die erste Teilauszahlung nach 12 Jahren fällig. Insgesamt sind 4 bis 5 Auszahlungen möglich. Im Todesfall wird die volle Anfangsversicherungssumme ausbezahlt.