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private Krankenzusatzversicherung - Angebotsvergleich

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse, die über den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen eine private Krankenabsicherung wünschen, sind "Kandidaten" für die so genannte private Krankenzusatzversicherung. Die private Krankheitszusatzversicherung dient in erster Linie dazu, Personen eine zusätzliche Krankheitsabsicherung zu gewähren, die sich nicht voll privat versichern möchten oder können.

Mit dieser Versicherung werden abhängig von den individuellen Bedürfnissen zusätzliche Leistungen privat versichert. In Betracht kommen ambulante Leistungen (Arztbesuch im Ausland, Chefarztbehandlung, Sehhilfen, Psychotherapie), zahnärztliche Leistungen (Zahnbehandlung, Kieferorthopädie, Zahnersatz) und Leistungen bei stationärem Krankenhausaufenthalt.

Wahl zwischen Ergänzungstarif und Modultarife

Beim so genannten Ergänzungstarif kann der Leistungsumfang aus verschiedenen Teilen zusammen gestellt werden. Beispiel: ambulante Leistungen, zahnärztliche Leistungen oder Leistungen bei stationärem Klinikaufenthalt. Die meisten Ergänzungstarife haben den Nachteil, dass der Erstattungsbetrag limitiert ist. Modul-Tarife gelten immer nur für einen bestimmten Leistungsbereich und sind meist teurer. Dafür decken sie aber in der Regel auch ein größeres Leistungsspektrum ab.

Fazit: Die Krankenzusatzversicherung ist für alle interessant, die auf zusätzliche Krankheitsabsicherung nicht verzichten wollen, sich aber nicht voll privat versichern können oder möchten. Beispiele: Ambulante Zusatzversicherung, Stationäre Zusatzversicherung, Zahn-Zusatzversicherung.

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