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Grundsätzlich ist zwischen zwei elementaren Formen der privaten Rentenversicherung zu unterscheiden: Der Sofortrente und der aufgeschobenen Leibrente, die nachstehend unterhalb der Angebotseinholung erläutert wird. Bei der Sofortrente zahlt der Versicherungsnehmer hingegen einen einmaligen Betrag in den neu abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrag ein. Der eingezahlte Betrag wird verrentet, und der Versicherte erhälte eine lebenslange Rentenzahlung (Sofortleibrente). [Mehr hierzu im Artikel Sofortrente als Leibrente gegen Einmalbetrag].
Leibrente mit aufgeschobener Rentenzahlung
Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Die aufgeschobene Leibrente ohne Todesfallleistung ist praktisch eine Kapitallebensversicherung ohne Todesfallabsicherung. Es handelt sich mithin um einen reinen Sparvorgang. Der Zeitraum des Ansparens ist die so genannte Aufschubzeit bzw. Einzahlungsphase. Abhängig vom Rentenversicherungsvertrag besteht ein Kapitalwahlrecht für die Auszahlung der Versicherungsleistung als Kapitalabfindung oder als Leibrentenbezug (lebenslange Rente).
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Aufgeschobene Rentenversicherungen gegen Einmalbeitrag
Wie bei der Sofortrente wird auch hier der Versicherungsbeitrag in einer Summe zum Beginn des Rentenvertrags eingezahlt. Der Rentenbezug, d.h. der Zeitpunkt des Beginns der monatlichen Rentenzahlung erfolgt aber nicht sofort, sondern erst in 2,3 oder weiteren Jahren in der Zukunft. Diese spätere Rentenzahlung verdeutlicht der Begriff "Aufgeschobene Rentenversicherung". Um Hinterblienene etwas abzusichern, sehen Rententarife optional die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit oder einer Beitragsrückgewähr in der Rentenbezugsphase vor. [Mehr hierzu im Artikel Beitragsrückgewähr und Rentengarantie].
Bis zum Zeitpunkt des Rentenbezugs wird der Einmalbeitrag von der Versicherung verzinst. Garantiert ist eine Mindestverzinsung von 1,75 Prozent (ab dem Jahr 2012) auf den Einmalbeitrag abzüglich der Verwaltungs- und Abschlusskosten. In aller Regel erwirtschaftet der Versicherer höhere Erträge, so dass eine Überschussbeteiligung aus der Rentenversicherung neben dem Garantiezins zur Auszahlung kommt. Der Rentenbeginn wird bei Abschluss des Versicherungsvertrages frei vereinbart. Manche Rentenversicherungstarife sehen auch eine mehrjährige Rentenabrufphase vor. Während dieses Zeitraums, kann der Versicherungsnehmer den Rentenbeginn frei wählen.
Eine Leibrente mit aufgeschobener Rentenzahlung bietet sich zum Beispiel an, wenn die Rückzahlung aus einer fälligen Lebensversicherung oder einer Erbschaft für eine lebenslängliche Zusatzrente eingesetzt werden soll. Der Beginn dieser Leibrentenzahlung kann vertraglich frei bestimmt werden (Rentenbeginn ab dem ...). Bis zu diesem Zeitpunkt erhöht der eingezahlte Betrag abzüglich der Verwaltungskosten wegen der Verzinsung zum Garantiezinssatz und der Überschussbeteiligung die so vereinbarte Zusatzrente. Rententarife mit einer Aufschubzeit sehen außerdem in der Regel noch ein Kapitalwahlrecht vor. Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Rentenbeginn hat der Versicherungsnehmer die Option, ob er sich das angesammelte Kapital auf einen Schlag auszahlen lässt oder die lebenslange Leibrente wählt.
Fazit: Die Private Rentenversicherung mit aufgeschobenem Rentenbeginn ist ein sinnvolles Instrument zur Altersvorsorge und bietet eine Absicherung ohne Risiko mit durchaus attraktiver Verzinsung. Die Versicherung zahlt ab Rentenbeginn eine garantierte, lebenslange Rente. Wegen der Senkung des steuerpflichtigen Ertragsanteils ist (seit dem Jahr 2005) rechnerisch die Einkommensteuer auf diese Leibrente um rund ein Drittel reduziert worden. Bei der Wahl einer Kapitalabfindung ist die Besteuerung der Kapitalauszahlung zu beachten.
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