Versicherungsbeitrag in der Privathaftpflicht

Bei keiner anderen Versicherung finden Sie in den Finanztipp-Artikeln eine so starke Empfehlung für den Abschluss einer Versicherungsart wie bei der Privathaftpflicht. Informieren Sie sich über Ihre Haftungsrisiken und prüfen Sie anschließend die zusätzlich bereits integrierten oder separat abzuschließenden Leistungsbausteine in der Haftpflichtversicherung. Beim Tarifvergleich zur Privathaftpflicht-Versicherung können zahlreiche Bausteine auf ihre Notwendigkeit geprüft werden.

Im Vergleich zu anderen Versicherungen und vor allem der Absicherung des hohen Risikos ist der Versicherungsbeitrag wirklich sehr gering. Machen Sie den Test und ermitteln Sie die mögliche Versicherungsprämie für den von Ihnen gewünschten Haftungsschutz.
Haftpflicht-Versicherungsvergleich und Sachschaden
Die Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung. Jede Person sollte einen entsprechenden Versicherungsvertrag abgeschlossen haben oder in den Versicherungsschutz einer bestehenden Privathaftpflichtpolice fallen. Der Versicherungsschutz gilt - je nach Tarif - für den Versicherungsnehmer, den Ehepartner, minderjährige Kinder, auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder sowie für volljährige Kinder, solange sie sich noch in der Schul- oder unmittelbar anschließender Berufsausbildung befinden und nicht verheiratet sind. Das gilt auch für Wehr- und Zivildienstleistende, die nicht bei den Eltern wohnen.

Risiken in der Privathaftpflichtversicherung
Die Schadensersatzleistungen werden bis zu den vertraglich vereinbarten Höchst- summen (Deckungssumme) von der Versicherung übernommen. Die Deckungssumme für Personenschäden und Sachschäden sollte mindestens 3 bis 5 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro betragen. Private Haftpflichtversicherung und versicherte Schäden:

Nicht versicherte Schäden (Beispiele):

  Archiv: Privathaftpflichtversicherung und Haftung  
Beispiele: Ratgeber, Hinweise, Tipps, Rechtsprechung, Urteile, Informationen, Entscheidungshilfe
  1. Privathaftpflichtversicherung
    ... Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder einfach unglückliche Umstände können Sach- und Personenschäden in Millionenhöhe verursachen. Sie sollten deshalb unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung mit hoher Deckungssumme haben. Versichert sind der Versicherungsnehmer und seine Familie. Der Begriff Familie geht sehr weit und kann bedeuten: Ehepartner, Partner in eheähnlicher Gemeinsch ...  
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  2. Junge Singles ohne Kinder
    ... Privathaftpflichtversicherung Eine Privathaftpflichtversicherung sollten Sie auf jeden Fall haben. Da Sie nach dem BGB mit Ihrem Privatvermögen und Einkommen unbegrenzt für verursachte Schäden haftbar sind, darf der Versicherungsschutz an dieser Stelle nicht zu kurz kommen. Auch Ihre Kinder sind darin bis zum Ende ihrer Berufsausbildung automatisch mitversichert. Denken Sie an weitere ...  
  3. Bootshalterhaftpflichtversicherung
    ... Für Wassersportler kommt eine Bootshalterversicherung in Betracht. In der Privathaftpflichtversicherung sind Schäden durch den Betrieb von Wasserfahrzeugen ausgeschlossen. Versichert sind Haftpflichtansprüche, die durch das Führen und Bedienen eines Wassersportfahrzeuges entstehen. Versichert werden können Motorboote, Segelboote und Surfbretter. Mitversichert sind darin Führer und ...  

  4. Reisehaftpflichtversicherung
    ... Eine spezielle Reise-Haftpflichtversicherung ist unnötig und zu teuer. Eine Privathaftpflichtversicherung dagegen um so wichtiger. Bei ihr ist das Auslandsrisiko bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten mit eingeschlossen, weltweit.  

  5. Glasbombe explodiert: Trotzdem Versicherungsschutz für Hobby-Feuerwerker
    ... Auf der bloßen Handfläche konnte ein Mann kleine Mengen eines neu entwickelten Sprengstoffs mit heller Stichflamme zur Explosion bringen. In einer Silvesternacht wollte er dieses Kunststück auf Bitten seiner Gäste wieder einmal demonstrieren. Doch das Privatfeuerwerk lief gründlich schief: Als der Mann mit einem Spatel eine winzige Menge Sprengstoff vom Rand eines Schraubdeckelglases ...  

  6. Versicherung kann sich nicht auf Risikoausschluss für 'gefährliche Beschäftigung' berufen
    ... Ein Junge wollte mit dem Mofa eines Freundes eine Spritztour machen - mit dem er als 13-Jähriger noch gar nicht fahren durfte -, hatte aber kein Geld für Benzin. Da schlich er nachts in ein Mietshaus, in dessen Hausflur Mofas abgestellt waren. Dort wollte er aus einem Tank Benzin abzapfen. Weil der Flur so dunkel war, dass er schlecht sah, zündete er ein Feuerzeug an - und entzündete damit ...  

  7. Streupflicht: Gehwege von Schnee und Eis befreien
    ... Winterpflichten - Streupflicht Der Winter bringt Mietern und Vermietern Unannehmlichkeiten. Die Gehwege sind von Schnee und Eisglätte zu befreien. Sand streuen und Schnee schippen gehört zu den Räum- und Streupflichten des Vermieters. Der Vermieter kann aber durch ausdrückliche Regelung im Mietvertrag diese Winterpflichten auf die Mieter abwälzen. Dann haben die Mietparteien diese ...  

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