Im Vergleich zu anderen Versicherungen und vor allem der Absicherung des hohen Risikos ist der Versicherungsbeitrag wirklich sehr gering. Machen Sie den Test und ermitteln Sie die mögliche Versicherungsprämie für den von Ihnen gewünschten Haftungsschutz.
Haftpflicht-Versicherungsvergleich und Sachschaden
Die Privathaftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung. Jede Person sollte einen entsprechenden Versicherungsvertrag abgeschlossen haben oder in den Versicherungsschutz einer bestehenden Privathaftpflichtpolice fallen.
Der Versicherungsschutz gilt - je nach Tarif - für den Versicherungsnehmer, den Ehepartner, minderjährige Kinder, auch Pflege-, Stief- und Adoptivkinder sowie für volljährige Kinder, solange sie sich noch in der Schul- oder unmittelbar anschließender Berufsausbildung befinden und nicht verheiratet sind. Das gilt auch für Wehr- und Zivildienstleistende, die nicht bei den Eltern wohnen.
Risiken in der Privathaftpflichtversicherung
Die Schadensersatzleistungen werden bis zu den vertraglich vereinbarten Höchst-
summen (Deckungssumme) von der Versicherung übernommen.
Die Deckungssumme für Personenschäden und Sachschäden sollte mindestens 3 bis 5 Millionen Euro und für Vermögensschäden
50.000 Euro betragen. Private Haftpflichtversicherung und versicherte Schäden:
Personenschaden: Schäden, die durch Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod einer Person entstehen. Dabei können z.B. Ersatz von Heil- und Pflegekosten, Verdienstausfall, Schadensersatz oder im schlimmsten Fall auch eine lebenslange Rente gegen Sie geltend gemacht werden.
Sachschaden: Bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust eines Gegenstandes fallen Kosten für Reparaturen oder den Zeitwert der beschädigten Sache an.
Vermögensschaden: ein finanzieller Schaden, z.B. die Verdienstausfallsentschädigung bei einem nicht wahrzunehmenden Termin.
Auslandsschaden: Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt haftet die Versicherung im selben Umfang wie in Deutschland.
Nicht versicherte Schäden (Beispiele):
vorsätzlich verursachter Schaden
Schaden, den der Versicherungsnehmer selbst erleidet
Schaden an gemieteten, geliehenen, gepachteten sowie gestohlenen Sachen
Schaden von im gleichen Vertrag mitversicherten Personen untereinander (z.B. Ehepartner)