Bei einer Online-Reisebuchung werden in vielen Reisebuchungsportalen und auch direkt auf den Websites der Reiseveranstalter optional Reiseversicherungen angeboten. Mit der Vermittlung von Urlaubsversicherungen lässt sich für die Reiseveranstalter "auf die Schnelle" noch ein ordentlicher Deckungsbeitrag erzielen. Viele dieser Zusatzversicherungen sind unnütz und bringen häufig mehr Ärger im Schadensfall als Nutzen, weil die Erstattung aus diesen und jenen Gründen abgelehnt wird.
Eine wichtige Ausnahme ist die Reisekrankenversicherung. Abgesehen von der wichtigen Auslandskrankenversicherung für insbesondere gesetzlich krankenversicherte Reisende werden häufig auch andere Module einer Reiseversicherung abgeschlossen. Die vielen Gerichtsurteile zum Reiserecht zeigen jedoch, dass in vielen Fällen die Versicherung nicht zu leisten braucht, weil zum Beispiel grobe Fahrlässigkeit beim Reisenden gegeben ist oder er seine Anzeigepflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.
Wer zwischen wichtig und unwichtig bei den Reiseversicherungen unterscheidet, vermeidet daher den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung im Zusammenhang mit einer pauschalen Urlaubsversicherung. Zu den Bausteinen zählen insbesondere Reiserücktrittskostenversicherung, Reisegepäckversicherung und neben der so genannten "Mallorca-Police" manchmal auch eine Reiseunfallversicherung. Im Ratgeber zur Auslands-KV werden die wichtigen Kriterien für den Krankheitsschutz im Ausland zusammengefasst.
Fazit zu Reiseversicherungen: Eine Auslandskrankenversicherung ist auf Jahresbasis besonders günstig und für gesetzlich Versicherte auf Reisen sehr wichtig. Eine Reiserücktrittskostenversicherung wird dem Reisenden gern verkauft. Zahlungen erfolgen aus dieser Versicherung erfolgen jedoch nur bei besonders festgelegten Umständen. Eine Reisegepäckversicherung ist wenig sinnvoll. Die Ausschlusstatbestände für die Versagung des Versicherungsschutzes gehen sehr weit und geben Anlass für Rechtstreitigkeiten, die selten vom Versicherungsnehmer gewonnen werden.
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