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Im Hinblick auf die eigene Altersvorsorge ist die private Rentenversicherung (Privatrente) ein wichtiger Baustein. Nur wenige Personen verfügen über das Kapital, um eine Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag auf einen Schlag einzuzahlen. Um dann doch in den Genuss einer privaten Zusatzrente zu kommen, bleibt nur das regelmäßige Ansparen. In diesem Fall spricht man von einer Leibrentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung.
Tarife und Angebote der Versicherer
Die Rententarife aller Anbieter basieren nahezu auf den gleichen Kalkulationsgrundlagen. Die wichtigsten Kriterien bilden der so genannte Höchstrechnungszinssatz (Garantiezins) und die aktuellen Sterbetafeln. Die Sterbetafeln enthalten für jedes Alter die durchschnittliche Lebenserwartung bzw. die Sterbewahrscheinlichkeit. Wegen der unterschiedlichen Lebenserwartungen von Männern und Frauen sind die Sterbetafeln entsprechend untergliedert. Hinweis: Versicherungen müssen nach einem EuGH-Urteil bis spätestens 21. Dezember 2012 Unisex-Tarife anbieten. Die Überschussbeteiligung speist sich aus Kosten- und Risikoüberschüssen sowie den Erlösen des Versicherers am Kapitalmarkt.
Um für Sie das richtige Angebot und damit den passenden Rentenversicherungstarif herauszufiltern, reicht für den Einstieg ein vom Lebensalter abhängiges allgemeines Angebot. Darauf aufbauend lassen sich dann Besonderheiten, wie Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentengarantiezeit, Beitragsrückgewähr und andere Tarifvarianten nach eigenen Erkenntnissen und Bedürfnissen abstimmen.
Kurze Hinweise zur LeibrenteDie private Rentenversicherung ist faktisch ein Rentenvertrag mit einer Versicherung. Sie wird steuerlich besonders begünstigt. Als sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) werden die Rentenzahlungen nur ermäßigt und abhängig vom Alter bei Rentenbeginn besteuert. So sind zum Beispiel nur 22% der Rente zu versteuern, wenn der Rentenempfänger bei Beginn der Privatrente bereits 60 Jahre ist. Je älter man bei Rentenbeginn ist, desto geringer ist der Besteuerungsanteil. Weiteres Beispiel: Bei einem Alter von 65 Jahren bei Rentenbeginn beträgt der Ertagsanteil nur noch 18 Prozent. Die private Rentenversicherung wird daher auch gern von Personen abgeschlossen, die auch im Rentenalter höhere Einnahmen erwarten. Der Artikel Die Rentenversicherung bei der Einkommensteuer beschreibt die aktuellen Steueränderungen und zeigt worauf bei einem Neuabschluss aus steuerlicher Sicht zu achten ist.
Fazit: Eine Rentenversicherung ist für viele Personen ein wichtiger Bestandteil in der privaten Altersvorsorge. Eigene Kenntnisse der Vermögensanlage oder eine vertrauensvolle Fachberatung sind allerdings zur Beurteilung und Auswahl des Rententarifes nahezu unerlässlich. Die private Rentenversicherung ist zwar kein echtes Steuersparmodell. Die äußerst günstige Besteuerung führt aber dazu, dass sie eine besonders geeignete Form der Altersvorsorge für Personen mit höherem Einkommen darstellt. Je nach persönlicher Lebenssituation kann für Selbständige eine Altersvorsorge nach dem Rürup-Prinzip oder auf Basis einer Privatrente günstiger sein. Neben der betrieblichen Altersvorsorge ist die private Rentenversicherung ein wichtiger Baustein und "Sparstrumpf" für das Alter.
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