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Vorsorge / Altersvorsorge / Betriebsrente / private Rente     bei Finanztip.de

Vorsorge mit Rürup-Rente - Angebote anfordern

Zwar kann jeder eine Rürup-Rente (Basis-Rente) abschließen. Die Zielgruppe sind jedoch in erster Linie die Selbständigen und Besserverdienenden, denn Arbeitnehmer können bei weitem nicht so stark von den Steuervorteilen profitieren. Denn im Gegensatz zur Riesterrente bekommen die Teilnehmer mit einem Basisrentenvertrag keine staatlichen Zulagen. Sie erhalten dafür aber eine hohe Steuerförderung. Faustregel: Wegen der steuerlichen Progression gilt: Je höher der persönliche Grenzsteuersatz ist, desto höher ist auch der persönliche Steuervorteil.

In diesem Dokument geht es auch um die Einholung von Angeboten und die ergänzende individuelle Beratung per Telefon (oder bei Bedarf ggf. sogar persönlich) zur eigenen Altersvorsorge. Sie können nachstehend eine Angebotsanfrage starten, die an einen Vermittler in Ihrer Nähe weitergeleitet wird. Sowohl für den Vermittler von passenden Angeboten für die eigene Altersvorsorge als auch für Sie als Interessenten ist dieser Service "komfortabel, einfach und schnell". So können Interessenten und sachkundige Vermittler auf einfachem Wege zueinander finden.

Einkommensteuer bei Basisrente
Rentenzahlungen bis zum Jahr 2040 werden anteilig besteuert. Bis zum Jahr 2040 hängt der steuerpflichtige Teil vom Jahr des Rentenbeginns ab. Versicherte mit Rentenbeginn im Jahr 2010 müssen zum Beispiel 60 Prozent der Rente versteuern. In jedem weiteren Jahr erhöht sich der Besteuerungsanteil. Dem Steueraspekt kommt daher eine hohe Bedeutung zu. Fragen Sie daher im Zweifel einen Steuerberater oder fordern Sie nachstehend ein Angebot für Ihre Person auf eine Rürup-Rente ab. Der Artikel Steuervorteile bei der Altersvorsorge gibt ebenfalls einen groben Überblick über die unterschiedliche Besteuerung der verschiedenen Altersvorsorge-Alternativen.

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Rürup-Rente ist pfändungssicher und Hartz-IV-geschützt:
Die Rürup-Rente ist recht unflexibel, weil sie ausschließlich der persönlichen Altersvorsorge dient. So ist ein Kapitalwahlrecht oder die Vereinbarung einer Rentengarantiezeit nicht möglich. Es ist eine Leibrente, bei der das eingezahlte und angesparte Kapital verfällt, wenn der Sparer stirbt. Einige Versicherungsgesellschaften bieten Zusatzversicherungen als Hinterbliebenenrente an. Es handelt sich aber um separate Zusatzversicherungen. Das Rentenkapital wird als lebenslange Rente (Leibrente) frühestens ab dem 62. Lebensjahr (bis zum 31.12.2011 ab dem 60. Lebensjahr) ausgezahlt. Die Rentenansprüche sind nicht vererbbar, nicht beleihbar und man kann sie auch nicht "verkaufen". Einzige Ausnahme: Bisher angespartes Rentenkapital darf auf einen Rürup-Rentenvertrag des Ehepartners übertragen werden.

Aber die Rürup-Rente gilt als sehr sicher. So ist ein Rürup-Vertrag zum Beispiel während der Ansparphase vor fremdem Zugriff geschützt, d.h. während dieser Phase kann das angesparte Geld nicht gepfändet werden. In der Rentenphase (Auszahlungsphase ab dem Mindest-Lebensalter von 62 Jahren bzw. 60 Jahren bei Vertragsbeginn vor dem 01.01.2012) kann "normal" gepfändet werden, d.h. nur die laufende Auszahlung aus der spätere Rente kann - wie andere Einnahmen - oberhalb der Pfändungsgrenze - gepfändet werden. Das Arbeitslosengeld II wird durch die Rürup-Rente nicht berührt, d.h. es wird beim Antrag auf Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen berücksichtigt. Anders ist es bei "normalem" Sparguthaben, dass innerhalb der Grenzen einzusetzen und aufzubrauchen ist.

Das sollten Sie wissen zu Vermittlungsprovisionen
Für den Abschluss einer Produktes oder einer Police zur privaten Altersvorsorge erhält der Vermittler eine Abschlussprovision von der Bank bzw. der Versicherungsgesellschaft. Der Vermittler ist an der Erzielung eines Abschlusses interessiert und möchte daher gern mit Ihnen - als Interessenten - in Kontakt treten. Ihre eingegebenen Daten werden nur an einen Vermittler weitergegeben. Der Betreiber dieser Website vermittelt selbst keine Finanzanlagen oder Versicherungen.

Fazit: Die Rürup-Rente bietet insbesondere Selbständigen mit hoher Steuerprogression eine Alternative, um eine steuerbegünstigte Altersvorsorge aufzubauen. So steigt die staatliche Förderung der Rürup-Rente Jahr für Jahr bis zum Hahhr 2025. Sie ist andererseits unflexibel, überhaupt nicht zur Hinterbliebenenversorgung geeignet und dient als Leibrente ausschließlich der persönlichen Altersvorsorge. Aber genau dies ist auch das Ziel dieses Altersvorsorgeproduktes. So wird die Rürup-Rente in der Praxis auch häufig neben anderen - deutlich flexibleren - Altersvorsorgeverträgen als zusätzliche Vorsorge für die eigene Person eingesetzt.

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