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Rürup-Rente  -  Basisrente

Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte private Leibrente mit restriktiven Bedingungen, die der gesetzlichen Rentenversicherung ähneln. Der Name geht auf ihren "Erfinder" Bert Rürup zurück. Sie wendet sich insbesondere an Freiberufler und andere Selbständige, die eine Eigenvorsorge für ihren Ruhestand treffen müssen. Diese Privatrente ist eine kapitalgedeckte Altersvorsorge und steuerbegünstigte Kopie der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie ist für Unternehmer praktisch das Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung.

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Ein Rürup-Sparvertrag spart Steuern, denn es werden keine direkte Zulagen geleistet, sondern die Aufwendungen sind in Grenzen als Vorsorgeaufwendungen bei den Sonderausgaben absetzbar. Bei Erhalt der Rente im Alter werden die Rentenbezüge besteuert.

Der Vertrag zur Leibrentenversicherung darf nur lebenslängliche Rentenzahlungen enthalten, die erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen dürfen. Das bereits angesparte Kapital ist nicht frei vererbbar. Es darf auch nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden.

Im Jahr 2006 sind 62 Prozent der Aufwendungen, höchstens aber 12.400 Euro absetzbar. Der steuerlich absetzbare Teil steigt Jahr für Jahr um 2 Prozentpunkte, bis schließlich im Jahr 2025 maximal 20.000 Euro je Person und Kalenderjahr abzugsfähig sind. Für Arbeitnehmer ist die Rüruprente zumeist nicht attraktiv, weil bei ihnen die eigenen und auch die Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden, so dass kaum Platz für die Absetzbarkeit weiterer Vorsorgeaufwendungen besteht. Wenn man davon ausgeht, dass der Steuersatz im Ruhestand wesentlicher niedriger ist als heute, hilft ein Rürup-Sparvertrag in Grenzen auch beim Steuern sparen.

Das Jahressteuergesetz 2007 erweitert rückwirkend für das Jahr 2006 den Kreis der Unternehmen, die eine "Rürup"-Rente mit Sonderausgabenabzug anbieten dürfen. Es dürfen jetzt nicht nur Versicherungsunternehmen, sondern auch Banken, Investmentgesellschaften, Pensionsfonds und Pensionskassen Rürup-Produkte anbieten (§ 10 Abs. 2d EStG 2007). Damit sind jetzt zum Beispiel auch bestimmte Sparpläne von Banken und Investmentgesellschaften "Rürup-fähig".

In einem komplizierten Verfahren soll die Günstigerprüfung sicher stellen, dass immer der für den Steuerpflichtigen günstigere Betrag im Vergleich "Abzugsvolumen 2004 zu 2006" genommen wird. Nach der Regelung im Jahressteuergesetz 2007 wird die Günstigerprüfung (vor allem für Selbstständige und geringer verdienende Personen) zu besseren Ergebnissen führen, weil durch die Einbeziehung der Rürup-Beiträge in den Günstigervergleich sich diese Beträge steuermindernd auswirken und nicht mehr verpuffen.


Fazit zur Basisrente nach Rürup:
Die Rürup-Rente unterliegt engen Restriktionen. Ein Rürup-Sparvertrag darf weder beliehen noch verkauft werden. Eine Kapitalauszahlung auf einen Schlag ist ebenfalls nicht zulässig. Ein Rürupvorsorgemodell ist ausschließlich als Rente konzipiert. Auch kann nicht frei über das "Rürup-Vermögen" verfügt werden. Nur Ehepartner und Kinder können das angesparte Vermögen erben. Eine Altersvorsorge in Form einer derartigen Basisrente kommt insbesondere für Freiberufler und Selbständige in Betracht.

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