Rürup-Rente - BasisrenteDer Vertrag zur Leibrentenversicherung darf nur lebenslängliche Rentenzahlungen enthalten, die erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen dürfen. Das bereits angesparte Kapital ist nicht frei vererbbar. Es darf auch nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden. Ein Rürup-Sparvertrag spart Steuern, denn es werden keine direkte Zulagen geleistet, sondern die Aufwendungen sind in Grenzen als Vorsorgeaufwendungen bei den Sonderausgaben absetzbar. Bei Erhalt der Rente im Alter werden die Rentenbezüge besteuert. Im Jahr 2010 sind 70 Prozent der Aufwendungen, höchstens aber 14.000 Euro absetzbar. Der steuerlich absetzbare Teil steigt Jahr für Jahr um 2 Prozentpunkte, bis schließlich im Jahr 2025 maximal 20.000 Euro je Person und Kalenderjahr abzugsfähig sind. Für Arbeitnehmer ist die Rüruprente steuerlich zumeist nicht attraktiv, weil bei ihnen die eigenen und auch die Beiträge des Arbeitgebers zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden, so dass kaum Platz für die Absetzbarkeit weiterer Vorsorgeaufwendungen besteht. Nur wenn man davon ausgeht, dass der Steuersatz im Ruhestand wesentlicher niedriger ist als heute, hilft ein Rürup-Sparvertrag in Grenzen auch Arbeitnehmern etwas "Steuern zu sparen".
Seit dem Jahr 2007 dürfen jetzt nicht nur Versicherungsunternehmen, sondern auch Banken, Investmentgesellschaften, Pensionsfonds und Pensionskassen Rürup-Produkte anbieten (§ 10 Abs. 2d EStG). Damit sind auch bestimmte Sparpläne von Banken und Investmentgesellschaften "Rürup-fähig".
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