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Beitragssatz und Krankenkassenbeiträge

Eine gute Darstellung zur Höhe der Beiträge bei verschiedenen Krankenkassen bietet die Übersicht der gesetzlichen Krankenversicherungen. Im Vordergrund steht zunächst die aktuelle Übersicht, welche Krankenkassen eine Rückzahlung (Ausschüttung) vornehmen oder planen und welche Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Die Informationen zur Auswahl der geeigneten Krankenkasse gehen aber viel tiefer.

Beitragshöhe zur gesetzlichen Krankenversicherung

Für die Höhe des Krankenkassenbeitrages werden die beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds und der aktuelle Beitragssatz verwendet. Bei versicherungspflichtigen Beschäftigten werden nach § 226 SGB V vorrangig das Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung oder andere Versorgungsbezüge bzw. Arbeitseinkommen als Rentner herangezogen.

Für Freiwillig Versicherte wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt (vgl. § 240 Abs. 1 SGB V). Freiwillige Mitglieder müssen also mindestens den Krankenkassenbeitrag zahlen, den ein vergleichbarer Versicherungspflichtiger zu zahlen hätte. In der Familienversicherung sind die entsprechenden Familienangehörigen beitragsfrei mitversichert.

Ermäßigter Beitragssatz

Für Mitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz. Die Bundesregierung legt den ermäßigten Beitragssatz durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates fest (vgl. § 243 SGB V). Dies gilt auch, wenn für einzelne Mitglieder der GKV der Umfang der Leistungen beschränkt wird. Besondere Beitragssätze gibt es für für Wehrdienstleistende und Zivildienstleistende (§ 244 SGB V), Studenten und Praktikanten (§ 245 SGB V)und für Bezieher von Arbeitslosengeld II (§ 246 SGB V).

Beispiel zum Abruf der Beiträge von offenen Krankenkassen (GKV)

Mit einem Klick auf eine der Krankenkassen (hier als Beispiel: BiG), werden Ihnen zunächst Übersichtsinformationen zu der jeweiligen Krankenkasse angezeigt. Die Informationen gehen aber noch viel weiter und tiefer bis hin zu dem Link "Infos anfordern" von der jeweiligen Krankenkasse. Man braucht praktisch gar nicht mehr auf die Website der entsprechenden Krankenkasse zu gehen. So können Satzungsleistungen, Wahltarife und andere Zusatzinformationen abgefragt werden. Nehmen wir zum Beispiel unter "Wahltarife" den Wahltarif BIGselect dieser Gesellschaft. Bei der redaktionellen Prüfung wurde im Juli 2010 hierzu folgender Text angezeigt:

Wenn Sie als Mitglied und Ihre familienversicherten Angehörigen innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen zu Lasten der BIG in Anspruch nehmen, werden Sie im Juli des Folgejahres mit einer Prämie von bis zu einem Zwölftel des Jahresbeitrags (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) belohnt.
Welche Tarife bietet die BIG?
Prämie für Leistungsfreiheit

Keine Inanspruchnahme von Leistungen während eines Kalenderjahres = Prämie von bis zu 1/12 des Jahresbeitrags*

*gesetzliche Grenze: 20% des Jahresbeitrags des Arbeitnehmers, maximal 600 Euro

Welche Konditionen gelten für Prämie bei Leistungsfreiheit?
Folgende Leistungen können Sie und Ihre familienversicherten Angehörigen bei Teilnahme an der Beitragsrückzahlung in Anspruch nehmen:
- Leistungen zur Krankheitsverhütung
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen (Prophylaxe)
- Schutzimpfungen (auch Reiseschutzimpfungen)
- Medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
- Gesundheits- und Kinderuntersuchungen
- Leistungen für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren berücksichtigen wir ebenfalls nicht

Im Juli des Folgejahres ermittelt die BIG für Sie die Höhe der Prämie: Wenn Sie im Vorjahr mindestens drei Monate Mitglied waren und einen Teil der Beiträge selbst getragen haben, erhalten Sie die Zahlung. Natürlich dürfen Sie bzw. Ihr Arbeitgeber nicht mit der Beitragszahlung im Rückstand sein. Falls Sie nicht das ganze Jahr versichert waren, berechnen wir die Prämie anteilig.

Wenn Sie sich für BIGselect Prämie bei Leistungsfreiheit entschieden haben, sind Sie für drei Jahre an diesen Tarif und an die Mitgliedschaft bei der BIG gebunden.

Die Bindungsfrist beginnt stets von dem Zeitpunkt an, an dem der Wahltarif beginnt. Die Mitgliedschaft kann danach unter Einhaltung der üblichen Kündigungsfrist von zwei Monaten gekündigt werden, jedoch nicht vor Ablauf der Bindungsfrist. Dies gilt bei Wahl von BIGselect selbst dann, wenn die BIG die Beiträge erhöht.


Zu jeder enthaltenen Krankenkasse sind somit weitreichende Informationen abrufbar. Beachten Sie bitte, dass nicht jede Krankenkasse in jedem Bundesland geöffnet ist. Deshalb erwartet der Tarifrechner für gesetzliche Krankenkassen auch eine Auswahl des Bundeslandes. Wenn Sie sich mit den Wahltarifen noch nicht so auskennen, sollten Sie beim Tarifrechner zunächst von einer eingrenzenden Vorauswahl absehen. Nützlich ist in diesem Zusammenhang auch die Kenntnis der Grundlagen der Wahltarife.
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